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> Kinder müssen draußen bleiben Streit um Gaststättenverbot

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post 02 Nov 2007, 01:01
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Bazinga
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seit: 29.12.2003

Ein Restaurantbesitzer aus Kraiburg in Bayern hat sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt. Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt. Dagegen hagelt es allenthalben Protest: vom Jugendbeauftragten der Kleinstadt bis zur bayerischen Familienministerin, alle wollen dem vermeintlichen Kinderfeind das Leben schwer machen. Verstößt der Wirt gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Inzwischen überprüft sogar das Bundesjustizministerium diese Frage.

Darf man so etwas sagen?! Kinder nerven manchmal unglaublich! Und die dazugehörigen Eltern auch. Weil sie nichts unternehmen, wenn ihr Nachwuchs mit Schuhen auf S-Bahn-Sitzen herumtrampelt oder ein endloses Schrei-Konzert an der Supermarktkasse anstellt. Bin ich jetzt kinderfeindlich? Ein heikles Thema. Nicht für einen Gastwirt aus Bayern. Er zog seine ganz eigenen Konsequenzen aus schlechter Erziehung und mangelhaftem Benehmen: Lokal-Verbot für Kinder unter 12 Jahren! Damit trat er eine Protestlawine los.

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitr...ag_6627857.html


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I'm gonna make you an offer you can't refuse.

Meine Störung hat kein Verhalten!
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post 02 Nov 2007, 12:32
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32. Schein
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Zitat(Chris @ 02 Nov 2007, 11:03)
@32-maul:
Also für mich ist eine Gaststätte schon eine Dienstleistung, die dem öffentlichen Raum zur Verfügung steht.


Tatsächlich aber hält der Wirt nur seine eigenen Räumlichkeiten bereit um dort seine eigenen Geschäfte zu machen. Und diese kann er (im Rahmen der Gesetze, also z.B. kein Alkoholausschank an Minderjährige) anbahnen/durchführen mit wem er will. Und wenn er nicht will, muss er auch nicht.

Warst Du eigentlich schon einmal auf einer Ü30-Party?!?! smile.gif

Dieser Beitrag wurde von 32er-maul: 02 Nov 2007, 12:55 bearbeitet


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Man sieht sich ... wetten?
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post 02 Nov 2007, 13:22
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Zitat(32er-maul @ 02 Nov 2007, 11:32)
Tatsächlich aber hält der Wirt nur seine eigenen Räumlichkeiten bereit um dort seine eigenen Geschäfte zu machen. Und diese kann er (im Rahmen der Gesetze, also z.B. kein Alkoholausschank an Minderjährige) anbahnen/durchführen mit wem er will. Und wenn er nicht will, muss er auch nicht.

Warst Du eigentlich schon einmal auf einer Ü30-Party?!?!  smile.gif
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Ich will auch mal zitieren
Zitat(AGG @ §19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot)
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.

Also so eine Bewirtung in der Gaststätte, sofern sie nicht zu einer öffentlichen Dienstleistung gehört, gehört dann auf jeden Fall zu den Massengeschäften. Das einzige was uns noch in die Quere kommen könnte wäre dann
Zitat(AGG @ §20 Zulässige unterschiedliche Behandlung)
(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung

1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,


Wobei eben die Frage ist, ob durch die Kinder wirklich ein Schaden entsteht. Aber Schaden entstehen ist sicher recht schwammig, da könnte man anführen, dass weniger Gäste kommen, weil Kinder anwesend sind ... *glaub*


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