Ein Restaurantbesitzer aus Kraiburg in Bayern hat sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt. Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt. Dagegen hagelt es allenthalben Protest: vom Jugendbeauftragten der Kleinstadt bis zur bayerischen Familienministerin, alle wollen dem vermeintlichen Kinderfeind das Leben schwer machen. Verstößt der Wirt gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Inzwischen überprüft sogar das Bundesjustizministerium diese Frage.
Darf man so etwas sagen?! Kinder nerven manchmal unglaublich! Und die dazugehörigen Eltern auch. Weil sie nichts unternehmen, wenn ihr Nachwuchs mit Schuhen auf S-Bahn-Sitzen herumtrampelt oder ein endloses Schrei-Konzert an der Supermarktkasse anstellt. Bin ich jetzt kinderfeindlich? Ein heikles Thema. Nicht für einen Gastwirt aus Bayern. Er zog seine ganz eigenen Konsequenzen aus schlechter Erziehung und mangelhaftem Benehmen: Lokal-Verbot für Kinder unter 12 Jahren! Damit trat er eine Protestlawine los.
ja, gute gefälschte Statistiken darüber, daß die Erziehungsqualität im Schnitt sehr viel mieser geworden ist, gerade auch durch unkontrollierte Medienberieselung und Erziehungsmangel, hät ich auch mal gerne...
meine empirischen Erfahrungen haben mir gezeigt, daß Kinder sehr viel respektloser gegenüber allem sind, egal ob geistige oder materielle Werte, ein Handy für 500€ ist für die Kids von heute nur ein 2 Monats Ding und nächstenliebe äusser sich meist in "verpiss Dich Du Asi!"... Diese Erfahrungen beruhen auf 2 Semester Bahnfahren jeden morgen und nachmittag quer durch Hannover...
/edit: zum Thema: wer keine Kinder in seinem Lokal haben will, soll sie auch aussperren können. Bei Hunden regt sich ja auch keiner auf, wenn die draussen bleiben müssen... da muß man so tolerant sein und Ihn lassen, auch wenn es einem nicht gefällt seine unerzogenen Bälger zu Hause zu lassen...
Dieser Beitrag wurde von rakete: 02 Nov 2007, 12:35 bearbeitet
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1