Ja, Chris.
Nichtsdestotrotz zählt die persönliche Freiheit des Einzelnen (Privatautonomie) prinzipiell mehr als irgendwelche Ansprüche/Rechte der Öffentlichkeit.
Siehe dazu Artikel II Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Zitat
(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Du kannst einen Autohändler nicht darauf verklagen, Dir ein bestimmtes Auto zu verkaufen, nur weil Du es Dir leisten kannst und Du es willst. (Das "ZU VERKAUFEN - 10.000,-" Schild ist genauso "wirkungslos" wie sagen wir eine Speisekarte

) Und wenn Dich der Autohändler auffordert sein Gelände zu verlassen, musst Du dem Folge leisten. Und wenn er ein Schild aufstellt mit der Aufschrift "Kein Zutritt für Chrisse!" (Was nicht passieren wird, weil er seine Karren - egal an wen - verkaufen will.), dann kannst Du auch nichts dagegen tun. Er könnte auf dem Parkplatz auf seinem Gelände auch "Porsche ONLY!" Schilder aufstellen und dann alle wiederrechtlich abgestellten Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen. Den Fahrern/Haltern der abgeschleppten Fahrzeuge entstünde dadurch sicherlich ein finanzieller Aufwand/Schaden, aber das Recht des Händlers geht vor. Genauso kann unser Wirt ein "Kein Zutritt unter zwölf Jahren" Schild oder ein "Nur Bartträger" Schild an seine Türe hängen und hinter diesselbige einen Rausschmeißer stellen. Es gibt einfach kein Gesetz, dass es Betreibern von Gaststätten vorschreibt jeden, der zahlen kann, auch zu bewirten. Dann müsste es ja auch eine Regelung (wie beispielsweise bei Apotheken) geben, die einen "Notdienst" vorschreibt, damit immer irgendwo eine Kneipe offen hat und damit die Not-/Mindestversorgung der Bevölkerung gewährleistet.
Und: In einem Restaurant/Speiselokal werden keine Massengeschäfte abgewickelt. Nach dem Gesetz sind Massengeschäfte solche Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt und die deshalb auch "zu vergleichbaren Bedingungen" begründet und durchgeführt werden. Grundlegendes Merkmal bei der Einordnung eines Geschäftes als Massengeschäft ist darüber hinaus, dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Sachverhalt handelt, sondern um ein Geschäft, das eine Vielzahl von Fällen betrifft, beispielsweise der Betrieb von Zigarettenautomaten.