Zitat(32er-maul @ 02 Nov 2007, 14:06)
Nichtsdestotrotz zählt die persönliche Freiheit des Einzelnen (Privatautonomie) prinzipiell mehr als irgendwelche Ansprüche/Rechte der Öffentlichkeit.
Bitte, jeder darf seine Privatautonomie in seinem Privatraum so fortführen, wie er will. Dann hängt der Wirt aber bitte auch seine Werbung außen ab und lässt fortan seine Gaststätte von außen aussehen, wie ein ganz normales Haus. In dem Moment, wo er nämlich Werbung treibt, tritt er nämlich in das öffentliche Leben, und dann hat es sich was mit seiner Privatautonomie.
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Siehe dazu Artikel II Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
Ja, die Rechte der anderen. Mein Recht ist es, nicht durch Werbung belästigt zu werden, die ich nicht wünsche (siehe UWG, §7,1). In diesem Sinne kann Werbung, sofern sie in der Öffentlichkeit angebraucht wird, nur für alle Personen bestimmt sein, die an dieser Öffentlichkeit teilnehmen. Denn es steht wohl außer Frage, dass ich keine Werbung sehen möchte, die mich von vorneherein von der Teilnahme ausschließt. Eine Ausnahme bilden gesetzliche Einschränkungen. Dort darf dann aber auch nur an Orten geworben werden, an denen lediglich die Zielgruppe erreicht wird (z.B. Sexwerbung im Fernsehen nur nach 22 Uhr).
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Du kannst einen Autohändler nicht darauf verklagen, Dir ein bestimmtes Auto zu verkaufen, nur weil Du es Dir leisten kannst und Du es willst. (Das "ZU VERKAUFEN - 10.000,-" Schild ist genauso "wirkungslos" wie sagen wir eine Speisekarte

) Und wenn Dich der Autohändler auffordert sein Gelände zu verlassen, musst Du dem Folge leisten. Und wenn er ein Schild aufstellt mit der Aufschrift "Kein Zutritt für Chrisse!" (Was nicht passieren wird, weil er seine Karren - egal an wen - verkaufen will.), dann kannst Du auch nichts dagegen tun.
Nein, ich kann einen Händler nicht darauf verklagen, dass er MIR persönlich ein Auto verkauft. Wenn er aber sich weigert an alle mit meinem Nachnamen Autos zu verkaufen, muss er sehr genau begründen können, warum er das tut. Ansonsten diskriminiert er nämlich meine Familie. Oder um es plakativ zu machen: er kann ein Schild hinstellen auf dem steht: "Keine Autos für Juden".
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Er könnte auf dem Parkplatz auf seinem Gelände auch "Porsche ONLY!" Schilder aufstellen und dann alle wiederrechtlich abgestellten Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen.
Auch hier müsste man wieder genau rechtfertigen, warum keine anderen Autos abgestellt werden dürften.
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Und: In einem Restaurant/Speiselokal werden keine Massengeschäfte abgewickelt. Nach dem Gesetz sind Massengeschäfte solche Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt und die deshalb auch "zu vergleichbaren Bedingungen" begründet und durchgeführt werden. Grundlegendes Merkmal bei der Einordnung eines Geschäftes als Massengeschäft ist darüber hinaus, dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Sachverhalt handelt, sondern um ein Geschäft, das eine Vielzahl von Fällen betrifft, beispielsweise der Betrieb von Zigarettenautomaten.

Lies es dir bitte noch einmal durch und sag mir, ob der Verkauf von 200 Essen pro Tag eine Vielzahl von Geschäften darstellt oder eher einen Einzelfall, der mit einer bestimmten Person durchgeführt wird. Und sag mir bitte, ob Familie Huber das Essen zu vergleichbaren Bedingungen bekommt wie Familie Schmidt, oder ob der Wirt sich hinstellt und für jeden Gast neue Vertragsbedingungen berechnet.