Ein Restaurantbesitzer aus Kraiburg in Bayern hat sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärt. Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt. Dagegen hagelt es allenthalben Protest: vom Jugendbeauftragten der Kleinstadt bis zur bayerischen Familienministerin, alle wollen dem vermeintlichen Kinderfeind das Leben schwer machen. Verstößt der Wirt gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Inzwischen überprüft sogar das Bundesjustizministerium diese Frage.
Darf man so etwas sagen?! Kinder nerven manchmal unglaublich! Und die dazugehörigen Eltern auch. Weil sie nichts unternehmen, wenn ihr Nachwuchs mit Schuhen auf S-Bahn-Sitzen herumtrampelt oder ein endloses Schrei-Konzert an der Supermarktkasse anstellt. Bin ich jetzt kinderfeindlich? Ein heikles Thema. Nicht für einen Gastwirt aus Bayern. Er zog seine ganz eigenen Konsequenzen aus schlechter Erziehung und mangelhaftem Benehmen: Lokal-Verbot für Kinder unter 12 Jahren! Damit trat er eine Protestlawine los.
Ich beeil mich ... 1) Privatautonomie beinhaltet auch werben dürfen. (Private Hompage usw. - "muss" sich ja nicht jeder ansehen) 2) a) Ein Schriftzug "Zum Goldenen Ochsen" über der Tür einer Gaststätte geht glaube ich nicht als "Unzumutbare Belästigungen" durch. b) Werbung zielt immer auf eine bestimmte Gruppe. Was sollen denn Leute ohne Führerschein zu Werbung für Autos sagen? Was ist mit Werbung für Kontaktlinsen, für Tampons? Werbetafeln von Bauunternehmen? 3) Stimmt! Da bin ich über's Ziel hinausgeschossen. 4) Stimmt nicht. Auf privatem Grund kann man das wirklich machen. Auch wenn man das Grundstück geschäftlich/gewerblich (für seine GmbH - hat auch eine Privatautonomie) nutzt. Kenne da einen Standort eines Automobilherstellers, bei dem Du nur mit Marken "aus eigenem Hause" auf den Firmenparkplatz darfst. 5) Bei Massengeschäften (soweit ich das bisher verstanden habe - die Fachleute streiten noch) geht es weniger um die Anzahl der Einzelgeschäfte, sondern eher um die "anonyme Masse" mit der diese Geschäfte geschlossen werden.