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[suche] alte Bahnfahrkartevom 25.03.2007 gegen 18 - 20 Uhr, oder Tages
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Hier kann alles angeboten, verkauft, gesucht oder getauscht werden, was den allgemeinen Regeln entspricht. Aber bleibt beim Thema - Offtopic und Spam werden kommentarlos gelöscht!
Antworten(15 - 22)
naja wenn ich schwarzgefahren bin dann habsch pech gehabt... alles weitere ist betrug!
naja,aber warum nicht versuchen sich um diese 40-euro-strafe zu drücken??
weil pseudomoralsocres sagt das das so nich geht
Würde es denn wirklich ums Schwarzfahren gehen, wäre er dann ni ein bisschen spät dran?
Bisschen spät?? Als ob bei der Bahn irgendwas schnell oder pünktlich ist
![]() Ich glaub Schwarzfahren verjährt erst nach 3 Jahren...also wäre die Bearbeitungszeit von 8 Monaten ja noch rekodverdächtig ![]() Ich frage mich, ob man da überhaupt noch was drehen kann... wenn man ein persönliches Dokument (zB. Studiausweis) vergessen hat, dann kann man das nachreichen. ist mir bisher schon 4 mal passiert
![]() eigentlich ist die Bestimmung doch so: Wer zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann, wird abgezockt. Da machen die mit uns vergesslichen Studenten ne Ausnahme 1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
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