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Kann man mit 8 Monaten davonkommen wenn man ein Kind tötet ?
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 27 Nov 2007, 14:40
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[heating da road]        
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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"Kind stirbt durch Unfall - Verlorenes Rad als Ursache
Vor einem Jahr verlor eine Frau auf der A 8 bei der Messebaustelle an ihrem Auto ein selbst montiertes Winterrad. Das führte zu einer Unfallkette mit Schwerstverletzten und einem toten Kind. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mussten sich nun die 34-Jährige und ein 37-Jähriger vor Gericht verantworten.
Am 12. November 2006 ist die Karlsruherin gegen 10 Uhr auf dem Rückweg von München in ihre Heimatstadt. Bei der Landesmesse gilt eine Tempobeschränkung von 80 auf der Fahrbahn mit drei verengten Fahrstreifen. Eine Standspur fehlt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterschreitet die 34-Jährige rasch: Beim Abbremsen hört sie schnell lauter werdende, ihr unerklärliche Geräusche. Besorgt bremst sie weiter, schaltet die Warnblinkanlage ein. Nach einem lauten Knall kommt der Alfa Romeo auf der rechten Spur zum Stehen. Der Wagen hat das linke Vorderrad verloren.
Sekunden später kracht ein Renault bei guter Sicht in ihr Auto. Auf dessen Rücksitz sitzen angeschnallt zwölfjährige Zwillinge. Die bleiben so unversehrt wie der am Steuer sitzende Vater. Nur seine Frau verletzt sich leicht. Der Vater hat Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt und sitzt bereits wieder in seinem Wagen wie seine ganze Familie, als ein Golf in den Renault rast: mit 95 km/h, wird später ein Gutachter errechnen. Durch diesen Aufprall werden die Zwillinge und die Frau schwer verletzt. Ein Kind stirbt später in der Klinik.
"Ich war schon oft dabei, ich dachte, ich könnte es", erklärt die Alfa-Fahrerin vor dem Amtsgericht. Sie hatte zwei Wochen vor dem Unfall die Winterräder montiert und mit einem Drehmomentschlüssel festgezogen. Allerdings beseitigte sie weder Rost an Radflanschen noch an deren Gegenstücken und versäumte es, die Radschrauben nach einigen Kilometern nachzuziehen. Dies sind für den Gutachter die Ursachen des Radverlusts. Auch an den übrigen Alfa- Rädern waren die Schrauben locker.
Im Dunkeln bleibt das Verhalten des Golf-Fahrers, der wohl ungebremst in den Renault raste. Der 37-Jährige kann sich vor Gericht an die letzten Sekunden vor dem Aufprall nicht erinnern. Bei einer geschätzten Sichtbarkeit des Renaults über mindestens 200 Meter errechnet der Sachverständige einen Reaktionszeitraum von 7,6 Sekunden vom Auftauchen bis zur Kollision. Für den Staatsanwalt ein "nicht nachvollziehbarer Reaktionsverzug".
Richterin Nast-Kolb verurteilt den Golf-Fahrer, der "schlichtweg nicht aufgepasst hat", zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe, die Frau zu 100 Tagessätzen à 30 Euro, beide wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Ermittlungen gegen den Renault-Fahrer hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, da er durch den Tod seines Kindes schon gravierende Folgen erlitten hat."
Quelle: Bericht Stuttgarter Nachrichten 14.11.07
Es geht mir um den letzten Teil des Textes, eigentlich, denn ich finde die richterliche Entscheidung ziemlich komisch.
Erstens, der eigentliche Drama-Verursacher ist der Golf-Fahrer, oder? Also hat er, rein objektiv gesehen, das Kind getötet. Ist da die Bewährungsstrafe nicht zu mild?
Zweitens, der Unfall passiert lange nachdem der Frau das Rad abgeflogen ist. Wenn ich nun auf der Landstrasse irgendwo aufsetze, und Kühlwasser von mir ausläuft, dann kommt ein anderer, rutscht auf dem Frostschutz aus und landet im Graben, und da kommt ein ANDERER und fährt irgendwie dem da ins Genick oder was weiss ich... dann bin immer noch ICH schuld? Dann bin ich auch im Restaurant schuld, wenn ich einen Braten esse, und dann das Küchenpersonal sich beim Abwasch verletzt...
Was meint ihr denn dazu? Ist das nicht ein bisschen zu viel Krümelkackerei, zu viel "deutsch und bürokratisch sogar im Falle eines Unfalls"-sein ?
Dieser Beitrag wurde von valex22000: 27 Nov 2007, 14:40 bearbeitet
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Antworten(15 - 29)
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Perseus |
 27 Nov 2007, 18:50
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Abgemeldet
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Zitat(Zottelfisch @ 27 Nov 2007, 18:49) sonst wär's doch Totschlag :o  Totschlag ist afaik ebenfalls vorsätzlich. Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Nov 2007, 18:53 bearbeitet
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 27 Nov 2007, 18:52
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muy tranquilo         
Punkte: 3047
seit: 03.03.2004
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Zitat(Chris @ 27 Nov 2007, 18:36) "Hardcore-Paragraphen-Reiter" ist ein anerkanntes Studium und nennt sich Jura  Vielleicht verhält sich Schuld auch transitiv...? Wenn dabei geplant war den Hintermann umzubringen, dann war es in der Tat vorsätzlicher Mord. Ansonsten vermutlich Tötung durch grobe Fahrlässigkeit. Menschen sind wir. Und als solche verfügen die meisten über ein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein.  1: du meinst paragraphen-reiter, ich hab' das nicht umsonst so ausgedrueckt. manche von denen bekommen im uebrigen sogar 'n stueck verstand mit eingeblaeut... 2: sehr schoen, sinn offensichtlich erkannt, jetzt schau nochmal ueber den tellerrand hinaus. 3: ich beginne mehr und mehr zu glauben, dass du mich tatsaechlich versehst. problem an der geschichte ist eben, dass der mensch als solcher niemals ueber ein ausgepraegtes rechtsbewusstsein verfuegt, richter hin oder her - niemand von uns ist justitia!
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"I never should have switched from Scotch to Martinis." - Humphrey Bogart's last words
Meine größten Erfolge habe ich im Lösen von Problemen, deren Erfolgskriterien nicht definiert sind.
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 27 Nov 2007, 18:55
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Bazinga        
Punkte: 1897
seit: 29.12.2003
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Zitat(unicum @ 27 Nov 2007, 18:52) problem an der geschichte ist eben, dass der mensch als solcher niemals ueber ein ausgepraegtes rechtsbewusstsein verfuegt, richter hin oder her - niemand von uns ist justitia!  Jetzt komm ich nicht mehr mit: Rechtsbewusstsein oder Gerechtigkeitsbewusstsein?
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I'm gonna make you an offer you can't refuse. Meine Störung hat kein Verhalten!
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 27 Nov 2007, 18:57
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Also doppelt gemoppelt ist da nichts  auch bei Mord brauch man Vorsatz, wenn man jetzt einfach nur den Tatbestand betrachtet. Auch Totschlag verlangt Vorsatz. Der Unterschied liegt einfach gesagt entweder in der Begehungsweise oder der Gesinnung. Die Einordnung ist aber in fast allen bereichen umstritten. Schennster hat es ja schon ganz gut ausgeführt  Am Ende ist es einfach so, dass es für "Laien" einfach nicht wirklich verständlich ist. Jura ist nun mal etwas komplexer. Aber ich halte die 8 Monate auch vollkommen für in Ordnung. Bewährung ist auch klar, da er mit sicherheit vorher nicht auffällig war
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 27 Nov 2007, 19:03
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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diskutiert nicht so oberflächlich über recht und gerechtigkeit! es handelt sich einfach um andere kategorien. "alles was recht ist" ist eben nicht "alles was GErecht ist"
einigen wir uns auf rechtsbewusstsein und gerechtigkeitssinn? oder wir machen einen neuen "alles was recht aber ungerecht ist" thread auf...
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www.thalheim-e-ontour.de
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 27 Nov 2007, 19:06
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Ich wollte auch Gerechtigkeitssinn schreiben.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 27 Nov 2007, 19:13
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creamed my pantz.         
Punkte: 2512
seit: 05.01.2007
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Zitat(Chrizzly @ 27 Nov 2007, 17:28) Ich bin erstaunt Man braucht tatsächlich mehr als 7 Sekunden um mit 95 km/h 200 m zurückzulegen. jo, kann man sogar ganz genau ausrechnen und warum alex da so ein trara drum macht weil dir frau mit dran is versteh ich nich, die war halt zu blöd die reifen selbst zu montieren. wäre noch interessant, wie lange es gedauert hat, bis der golf aufgefahren ist.. denn dann würde ich die frage stellen, warum alle insassen des renault noch im auto saßen, als der golf noch drauf knallte.. aber bei 7 sekunden reaktionszeit kann man doch schon fast vorsatz vorwerfen, also das is echt noch dämlicher als das abgefallene rad..
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Perseus |
 27 Nov 2007, 19:19
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Abgemeldet
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Zitat(loco @ 27 Nov 2007, 19:13) warum alle insassen des renault noch im auto saßen, als der golf noch drauf knallte..  "Baustelle ohne Standstreifen", steht oben. Evtl. das ganze dann noch mit Betonleitplanken abgegrenzt. Da wird es schwer, sich auf die andere Seite zu retten, sodass der Verbleib im Auto wohl noch der sicherste Aufenthaltsort ist...
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Perseus |
 27 Nov 2007, 19:22
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Abgemeldet
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Zitat(loco @ 27 Nov 2007, 19:21) allerdings hab ich noch nich solche hohen absperrungen gesehen (oder wieder vergessen)  Dieser Beitrag wurde von Perseus: 27 Nov 2007, 19:23 bearbeitet
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 27 Nov 2007, 20:22
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[heating da road]        
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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Zitat(unicum @ 27 Nov 2007, 18:26) ich will damit nicht sagen, dass die frau komplett unschuldig ist. raeder sollten grundsaetzlich nachgezogen werden (besonders du solltest das wissen, alex  weiss ich doch auch... Zitat(loco @ 27 Nov 2007, 19:13) und warum alex da so ein trara ... aber bei 7 sekunden reaktionszeit kann man doch schon fast vorsatz vorwerfen, also das is echt noch dämlicher als das abgefallene rad..  mach ich doch garnicht  und ja, das war eigentlich ausgangspunkt... dass, obwohl der so blöd war und sieben sekunden lang schnurstracks kurs auf zwei stehende autos hielt, auch die anderen schuld daran sein sollen. man bedenke, dass die auch gegen den vater (also der renault-fahrer) ermitteln wollten... aber dann waren die doch so nett und haben die ermittlungen eingestellt, da er ja schon genug sorgen hat... dann ist das doch nicht alles gesetz? handelt man vielleicht willkürlich? einige haben meine Frage am Anfang verstanden. Andere nicht... Auch gut...
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 28 Nov 2007, 16:36
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Ich versuch nochmal meine Meinung zu erklären:
Es heißt nicht, dass es 100% Schuld gibt, die sich Radtante, Renaultfahrer und Bremsverweigerer teilen und demnach jeder 33% Schuld hat.
Nein, jeder hat 100% Schuld, wie wenn drei unabhängige Unfälle ausgeführt wurden. 1. Rad fällt ab und tötet Kind. 2. Renault fährt auf und tötet Kind. 3. Golf fährt auf und tötet Kind.
Und dementsprechend die Urteile: 1. Sorgfaltspflicht verletzt und leider dumm gelaufen -> deswegen 3 Monate zahlen. 2. Verkehrsregeln verletzt und leider dumm gelaufen -> wie kann man einen Vater härter bestrafen als durch Verlust seines Kindes? Gar nicht. 3. Verkehrsregeln verletzt, vermutlich sogar fahruntüchtig gewesen und jemanden deswegen getötet -> 8 Monate auf Bewährung.
Es ist halt so, dass eine Geschichte, wenn sie einen schlechten Ausgang nimmt, härter bestraft wird, wie wenn sie einen guten Ausgang nimmt. Auch wenn man gar nicht direkt beteiligt ist, sondern nur einen Beitrag dazu leistet.
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