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> Risiko Mitfahrgelegenheit

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post 28 Nov 2007, 16:16
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Ich hätte da mal ne Frage:Es gibt tatsächlich ja Fahrer mit der mitfahrzentrale oder mitfahrgelegenheit, die vor der Fahrt Zettelchen austeilen, auf denen du unterschreiben sollst, dass er / sie für nichts haftet bzw. falls ein Unfall passiert, du keine Schadensersatzansprüche etc. hast. So. Aber geht das so einfach oder dürfen die das überhaupt? Ist das rechtlich vertretbar und können die das später vor Gericht wirklich durchsetzen falls dann dochmal was ist? Erscheint mir doch etwas suspekt das Ganze yeahrite.gif . Und falls das wirklich geht, dass verteile ich in Zukunft wohl auch solche Blätter vor der Fahrt, sicher ist sicher rolleyes.gif
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Antworten(1 - 11)
post 28 Nov 2007, 16:30
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3. Schein
***

Punkte: 173
seit: 06.08.2005

Bin nun schon öfters mit der MFG von FFM nach DD und wieder zurück gefahren, aber von solchen Zetteln hab ich noch nie etwas gehört!
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schildkroet
post 28 Nov 2007, 16:31
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Alles Schwachsinn. So ein Zettel bedeutet am Ende gar nichts (selbst wenn er den Unfall überlebt) ich denke eher dass es da eine geltende Rechtslage gibt, die höher wiegt.

Wichtig ist, wie hoch die Haftung Deiner Versicherung ist. Da hat man zB. 10 Mio. Euro für Schadensersatz Dritter (also der Mitfahrer). 2 Millionen sind zB viel zu wenig, da der Schadenersatz für bleibende Schäden auch eventuell Pflege u.Ä. decken muss
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post 28 Nov 2007, 16:39
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4. Schein
****

Punkte: 470
seit: 22.04.2005

Haftungsbeschränkung (Quelle: ADAC)
Herr/Frau X fährt im Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen Y auf eigene Gefahr
mit und verzichtet - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz aller etwaigen Schäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Ist neben dem Fahrer und Halter des Kfz ein Dritter schadensersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber Fahrer und Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.
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post 28 Nov 2007, 17:03

3. Schein
***

Punkte: 209
seit: 23.10.2006

Zitat(schildkroet @ 28 Nov 2007, 15:31)
Alles Schwachsinn. So ein Zettel bedeutet am Ende gar nichts (selbst wenn er den Unfall überlebt) ich
denke eher dass es da eine geltende Rechtslage gibt, die höher wiegt.
*


Haftungsausschluss ist ein schwieriges Thema. Es gibt ein paar wenige Fälle, wo sowas möglich ist (z.B.
div. Fälle v. Schenkung, möglicherweise GPL-Software u.ä.). Insofern wären hier die Referenzen
tatsächlich relevant. Vermutlich fällt der Haftungsausschluss spätestens bei einem Verstoß gegen die -
Verkehrsordnung (überhöhte Geschwindigkeit etc.) weg.

Zitat(schildkroet @ 28 Nov 2007, 15:31)
Wichtig ist, wie hoch die Haftung Deiner Versicherung ist. Da
hat man zB. 10 Mio. Euro für Schadensersatz Dritter (also der Mitfahrer). 2 Millionen sind zB viel zu
wenig, da der Schadenersatz für bleibende Schäden auch eventuell Pflege u.Ä. decken muss
*


Welche Versicherung betrifft das denn? Haftpflicht? Da gabs hier glaube ich auch mal ne Diskussion um
die Insassen-Unfallversicherung, finde ich aber grad nicht.


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Ну заяц, погоди!
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post 28 Nov 2007, 17:21
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[heating da road]
********

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seit: 27.10.2005

"Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden der Insassen - auch der Familienangehörigen auf. Da bei schweren Unfällen die vereinbarte Deckungssumme überschritten werden kann, ist eine unbegrenzte Deckung (bei Personenschäden Versicherungssumme bis 7,5 Mio. EUR je nach Versicherungsgesellschaft) empfehlenswert. Ferner sollten Beifahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung [pdf] unterzeichnen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann nur ausdrücklich durch eine handschriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden."

Da meine Quelle der ADAC ist, würde ich meinen, dass so was ziemlich rechtlich ist, so wie ein Vertrag oder so.

Aber, wie auch hier sehen kann, handelt manchmal das Gesetz gegen den Menschenverstand, und viele Urteile sind unverständlich. Somit würde es mich nicht wundern, dass man so ein Wisch, der freiwillig vom Mitfahrer unterschreiben wurde, und eigentlich als verbindlich gelten dürfte, dann im traurigen Falle eines Unfalles wiederum ignoriert wird...

Ich verteile solche Zettel nicht. Ich bin mir sicher das wenn ich einen Unfall baue und Menschen verletze, Geld meine kleinste Sorge sein wird...
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post 28 Nov 2007, 17:28
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der vierkonsonantige
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seit: 12.12.2003

http://www.mitfahrgelegenheit.de/hilfe/serv.php#haftung

die hier angegebene Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf Kosten, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Man sollte sich also versichern lassen, dass dejenige über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Personenschutz verfügt.


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jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
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schildkroet
post 28 Nov 2007, 17:57
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat("Keinstein")
Welche Versicherung betrifft das denn? Haftpflicht? Da gabs hier glaube ich auch mal ne Diskussion um
die Insassen-Unfallversicherung, finde ich aber grad nicht.


Das betrifft die KFZ-Versicherung. Der Insassenschutz stand beim Abschluss der Versicherung irgendwo...
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post 28 Nov 2007, 19:10
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1. Schein
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seit: 12.06.2007

Selbst habe ich schon viele Mitfahrer mitgenommen aber das ist mir ganz neu. Wenn ich so etwas unterschreiben müsste dann würden bei mir die Alarmglocken läuten (Unsicherrer Fahrer, geringfügigen Deckungsschutz etc?). Auch wenn Deckungsschutz vorhanden ist, Vorsichtig!! Versicherungen sind ehrgeizig und berufen sich immer auf das was denen vorliegt, in diesem Fall ein Zettelchen, auch wenn der Fahrer gar keine Schuld bei einem Unfall hat.
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post 28 Nov 2007, 19:19
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Vordiplom
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seit: 03.11.2005

Das Zettelchen bezieht sich ja ausdrücklich auf ÜBER den Versicherungsschutz hinaus gehende Forderungen.
1. schafft man so eine Schadensersatzvorderung eh fast nie.
2. hat man dann wirklich andere Probleme im Leben, als dass sie mit den "paar" EUROs mehr zu lösen wären.

Ich finde diese Zettelchen auch unnötig, aber ich hätte kein Problem damit eines zu unterschrieben. Würde aber auf eine vertrauenswürdige Quelle achten (z.B. ADAC) und nix selbsverfaßtes absegnen.


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Wissen ist Macht -
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post 28 Nov 2007, 21:39
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Vielen Dank erstmal für die rege Beteiligung smile.gif Ich selbst plane natürlich niemals selbst sowas unterzeichnen zu lassen, aber ich frage, weil die Muddi (!!!) einer Fahrerin die Muddi meines Bruders (also auch meine, ähm, gell wink.gif ) aufgefordert hat, einen Schriebs mitzugeben, dass sie eben diese ANsprüche nicht geltent macht. Mein Bruder ist nämlich noch 17....UNd komisch kam mir das schon vor...
ProfilPM
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