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Risiko Mitfahrgelegenheit
Antworten(1 - 11)
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 28 Nov 2007, 16:30
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3. Schein   
Punkte: 173
seit: 06.08.2005
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Bin nun schon öfters mit der MFG von FFM nach DD und wieder zurück gefahren, aber von solchen Zetteln hab ich noch nie etwas gehört!
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schildkroet |
 28 Nov 2007, 16:31
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Abgemeldet
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Alles Schwachsinn. So ein Zettel bedeutet am Ende gar nichts (selbst wenn er den Unfall überlebt) ich denke eher dass es da eine geltende Rechtslage gibt, die höher wiegt.
Wichtig ist, wie hoch die Haftung Deiner Versicherung ist. Da hat man zB. 10 Mio. Euro für Schadensersatz Dritter (also der Mitfahrer). 2 Millionen sind zB viel zu wenig, da der Schadenersatz für bleibende Schäden auch eventuell Pflege u.Ä. decken muss
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 28 Nov 2007, 16:39
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4. Schein    
Punkte: 470
seit: 22.04.2005
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Haftungsbeschränkung (Quelle: ADAC) Herr/Frau X fährt im Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen Y auf eigene Gefahr mit und verzichtet - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz aller etwaigen Schäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Ist neben dem Fahrer und Halter des Kfz ein Dritter schadensersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber Fahrer und Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.
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 28 Nov 2007, 17:03
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3. Schein   
Punkte: 209
seit: 23.10.2006
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Zitat(schildkroet @ 28 Nov 2007, 15:31) Alles Schwachsinn. So ein Zettel bedeutet am Ende gar nichts (selbst wenn er den Unfall überlebt) ich denke eher dass es da eine geltende Rechtslage gibt, die höher wiegt.  Haftungsausschluss ist ein schwieriges Thema. Es gibt ein paar wenige Fälle, wo sowas möglich ist (z.B. div. Fälle v. Schenkung, möglicherweise GPL-Software u.ä.). Insofern wären hier die Referenzen tatsächlich relevant. Vermutlich fällt der Haftungsausschluss spätestens bei einem Verstoß gegen die - Verkehrsordnung (überhöhte Geschwindigkeit etc.) weg. Zitat(schildkroet @ 28 Nov 2007, 15:31) Wichtig ist, wie hoch die Haftung Deiner Versicherung ist. Da hat man zB. 10 Mio. Euro für Schadensersatz Dritter (also der Mitfahrer). 2 Millionen sind zB viel zu wenig, da der Schadenersatz für bleibende Schäden auch eventuell Pflege u.Ä. decken muss
 Welche Versicherung betrifft das denn? Haftpflicht? Da gabs hier glaube ich auch mal ne Diskussion um die Insassen-Unfallversicherung, finde ich aber grad nicht.
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Ну заяц, погоди!
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 28 Nov 2007, 17:21
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[heating da road]        
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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"Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden der Insassen - auch der Familienangehörigen auf. Da bei schweren Unfällen die vereinbarte Deckungssumme überschritten werden kann, ist eine unbegrenzte Deckung (bei Personenschäden Versicherungssumme bis 7,5 Mio. EUR je nach Versicherungsgesellschaft) empfehlenswert. Ferner sollten Beifahrer eine Haftungsbeschränkungserklärung [pdf] unterzeichnen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann nur ausdrücklich durch eine handschriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden." Da meine Quelle der ADAC ist, würde ich meinen, dass so was ziemlich rechtlich ist, so wie ein Vertrag oder so. Aber, wie auch hier sehen kann, handelt manchmal das Gesetz gegen den Menschenverstand, und viele Urteile sind unverständlich. Somit würde es mich nicht wundern, dass man so ein Wisch, der freiwillig vom Mitfahrer unterschreiben wurde, und eigentlich als verbindlich gelten dürfte, dann im traurigen Falle eines Unfalles wiederum ignoriert wird... Ich verteile solche Zettel nicht. Ich bin mir sicher das wenn ich einen Unfall baue und Menschen verletze, Geld meine kleinste Sorge sein wird...
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schildkroet |
 28 Nov 2007, 17:57
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Abgemeldet
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Zitat("Keinstein") Welche Versicherung betrifft das denn? Haftpflicht? Da gabs hier glaube ich auch mal ne Diskussion um die Insassen-Unfallversicherung, finde ich aber grad nicht. Das betrifft die KFZ-Versicherung. Der Insassenschutz stand beim Abschluss der Versicherung irgendwo...
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 28 Nov 2007, 19:10
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1. Schein 
Punkte: 14
seit: 12.06.2007
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Selbst habe ich schon viele Mitfahrer mitgenommen aber das ist mir ganz neu. Wenn ich so etwas unterschreiben müsste dann würden bei mir die Alarmglocken läuten (Unsicherrer Fahrer, geringfügigen Deckungsschutz etc?). Auch wenn Deckungsschutz vorhanden ist, Vorsichtig!! Versicherungen sind ehrgeizig und berufen sich immer auf das was denen vorliegt, in diesem Fall ein Zettelchen, auch wenn der Fahrer gar keine Schuld bei einem Unfall hat.
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 28 Nov 2007, 19:19
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Vordiplom     
Punkte: 528
seit: 03.11.2005
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Das Zettelchen bezieht sich ja ausdrücklich auf ÜBER den Versicherungsschutz hinaus gehende Forderungen. 1. schafft man so eine Schadensersatzvorderung eh fast nie. 2. hat man dann wirklich andere Probleme im Leben, als dass sie mit den "paar" EUROs mehr zu lösen wären.
Ich finde diese Zettelchen auch unnötig, aber ich hätte kein Problem damit eines zu unterschrieben. Würde aber auf eine vertrauenswürdige Quelle achten (z.B. ADAC) und nix selbsverfaßtes absegnen.
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Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nix!
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