Hier aber mal ne feine Neuigkeit! IM METRONOM DARF WEITERHIN GERAUCHT WERDEN! Im Zuge des Nichtraucherschutzgesetztes ab 1.2.2008 wird der Club zur Raucher Lounge umfunktioniert. Einlaß ist dann weiterhin nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen! Die Bar und die Billard Lounge werden dann zum Nichtraucherschutzgebiet ernannt. Die Raucher Lounge wird natürlich weiterhin musikalisch mit unserem Programm untermalt! Viel Spaß im Metronom!
Hmm, also wenn ich mir hier so die antworten durchles, stellt sich mir die Frage, ob es sich hier um eine diskothek handelt? Sprich es sich auch um eine Lokalität handelt die eine Tanzveranstaltung beinhaltet, die meist richtung wochenende stattfindet bzw. da vorwiegend besucht wird. Der Begriff Club wird ja zumeist als Synonym für Diskothek verwendet. Wäre das der Fall wüsst ich nicht wie dort eine Raucherraum eingerichtet werden könnte, da hier das Gesetz eindeutig keine Ausnahme zulässt, § 3 S.1 Nr. 3 2 Hs. SächsNSG. In dem es heißt : Das allgemeine Rauchverbot gilt nicht in [...] 3. abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, sofern diese als Räume, in denen das Rauchen zugelassen ist, gekennzeichnet sind, mit Ausnahme von Diskotheken;