ich bin jetzt nicht mehr motiviert mich durch paragraphen zu wühlen... aber wenn sich nicht innerhalb eines jahr plötzlich alles geändert hat gilt bis ende 3. semester.
ich hatte nämlich genau die situation (3 semester tu, 1 semester beurlaubt, nu 1. semester htw) und bekomme bafög.
btw, wenn zitieren dann korrekt die betonungen übernehmen:
Zitat
1# Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund vorgelegen hat und der Fachrichtungswechsel bzw. Ausbildungsabbruch unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen wurde. Bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt.
das bezieht sich schon auf das
erstmalig€: und die daraus folgende annahme des wichtigen grundes.
€2: eh man sich jetzt um interpretationen streitet; das stuwe dresden
sagt es selbst auch deutlicher.
Dieser Beitrag wurde von wicked: 08 Feb 2008, 00:00 bearbeitet