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Studiendauer ET
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 22 Feb 2008, 21:17
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Neuling
Punkte: 4
seit: 31.10.2006
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Hallo. Ich studiere Elektrotechnik an der TU-Dresden im 7. Semester. Leider habe ich noch kein Vordiplom und ich rechne nicht damit, es nach dem nächsten Semester zu erhalten, was theoretisch ja zu einer Zwangsexmatrikulation führen würde. Ich würde nun gerne in Erfahrung bringen, was ich für Möglichkeiten habe, um dies zu umgehen. Mein Ziel wäre es zum Wintersemester 08 an der FH in Dresden oder (wenn nicht anders möglich) auch in einem anderen Bundesland den gleichen Studiengang oder einen ähnlichen wiederaufzunehmen, ohne jedoch in der Zwischenzeit den Studentenstatus zu verlieren (z.B. aus Versicherungstechnischen Gründen). Auf welchem Weg wäre dies am besten zu erreichen, ohne dass ich mir etwas verbaue. Für einige Tipps wäre ich sehr dankbar.
PS: Habe mir die option der Rückmeldung bisher noch offen gehalten.
Schönen Abend noch
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Antworten
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 22 Feb 2008, 22:32
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5. Schein      
Punkte: 878
seit: 03.02.2005
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wieso wechselst du dann nicht jetzt gleich an die HTW ?
wieviele und welche Prüfungen fehlen Dir noch? das einfachste wäre ja, die alle im Sommer zu bestehen!
warst Du schon beim Herrn Leuterer ?
die Frau im Prüfungsamt sprach mir gegenüber mal von "eigentlich" wird man nach dem 8.ten Semester ohne Vordiplom geext... (ich vermute mal, dass man erst geext wird, wenn das P-Amt das ans Imma-Amt weiterleitet)
man könnte auch fragen was Du die letzten 7 Semester gemacht hast, wenn Du nach dem 8ten noch nichtmal die Prüfungen von 4 Semestern geschafft hast... (ich lehne mich hier gerade voll weit aus dem Fenster, hab mein Vordiplom doch auch erst nach dem 8. Sem. bekommen)
ich möchte sagen: denk nicht darüber nachzudenken wie man die Exmatrikulation umgehen kann, sondern mach Dir lieber einen Plan wie Du das Vordiplom schaffen kannst!
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guckst du mal hier: Oceana Band www.oceana-band.de die neue CD ist nun erhältlich
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 23 Feb 2008, 08:23
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3. Schein   
Punkte: 291
seit: 10.08.2006
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Hi,
diese sogenannte "Zwangsexmatrikulation" kann theoretisch zustande kommen, wenn folgende 2 Paragraphen des SächsHG miteineinander verknüpft werden:
" § 15 Versagung der Immatrikulation: (1) Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Studienbewerber in einem oder mehreren Studiengängen acht Semester studiert hat, ohne eine Zwischenprüfung zu bestehen."
Dieser Paragraph verknüpft mit:
" § 17 Exmatrikulation: Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn Tatsachen vorliegen, die zur Versagung der Immatrikulation geführt hätten."
Wie ich hier schon öfters zu ähnlichen Themen geschrieben habe, halte ich diese Regelung für Quatsch. Ich habe noch nie gehört, dass diese Regelung zum Tragen kam und wirklich angewendet wurde. Theoretisch ist es natürlich möglich! Ich kenne hingegen mehrere Leute, die ganz problemlos auch nach dem 8. Semester noch Vordiplomsprüfungen abgelegt haben und ihr Studium ganz normal beendet haben. Um ganz sicher zu gehen ruf doch einmal bei deinem zuständigen Prüfungsamt an. Die werden dir dann sagen, wie "eng" die das sehen. Aber wie gesagt in der Regel interessiert das keine Sau. Wechselstrom hat vollkommen Recht, dass das Imma-Amt das nie von allein veranlassen würde sondern nur auf ausdrückliche Anweisung des Prüfungsamtes.
Gruß Elli
Dieser Beitrag wurde von ellipirelli1980: 23 Feb 2008, 08:28 bearbeitet
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