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post 22 Feb 2008, 21:17

Neuling


Punkte: 4
seit: 31.10.2006

Hallo.
Ich studiere Elektrotechnik an der TU-Dresden im 7. Semester. Leider habe ich noch kein Vordiplom und ich rechne nicht damit, es nach dem nächsten Semester zu erhalten, was theoretisch ja zu einer Zwangsexmatrikulation führen würde.
Ich würde nun gerne in Erfahrung bringen, was ich für Möglichkeiten habe, um dies zu umgehen.
Mein Ziel wäre es zum Wintersemester 08 an der FH in Dresden oder (wenn nicht anders möglich) auch in einem anderen Bundesland den gleichen Studiengang oder einen ähnlichen wiederaufzunehmen, ohne jedoch in der Zwischenzeit den Studentenstatus zu verlieren (z.B. aus Versicherungstechnischen Gründen).
Auf welchem Weg wäre dies am besten zu erreichen, ohne dass ich mir etwas verbaue. Für einige Tipps wäre ich sehr dankbar.

PS: Habe mir die option der Rückmeldung bisher noch offen gehalten.

Schönen Abend noch
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Antworten(15 - 21)
post 23 Feb 2008, 17:52

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

@ drölf:
absoluter blödsinn was du da erzählst. hab erst diese woche im imma amt angerufen wegen beantragung urlaubssemester. die frist endet zwar am 24. offiziell, aber eine beurlaubung ist auch nochj in den ersten beiden semesterwochen möglich. hab ich selber schon so gemacht!! deinen erhaltenen immabogen tauscht du dann einfach im imma amt gegen den "beurlaubungsbogen um".



gruß elli
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post 23 Feb 2008, 21:12
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Drehrumbum der Runde
********

Punkte: 1995
seit: 07.03.2006

schlechten tag gehabt?

ich orientiere mich persönlich lieber an dem, was auf den blauen zettelchen steht
zum thema blödsinn verweise ich mal auf deinen beitrag weiter oben...


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willkommen im Dreck!
die Pest
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post 23 Feb 2008, 21:55

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

ok drölf dann schauen wir doch mal auf den blauen zettel bzw. auf den blauen link von seite 1 und lesen da:

"Wie und wann kann eine Beurlaubung beantragt werden?
Wie hoch ist der fällige Semesterbeitrag?

Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt bzw. im Auslandsamt für das jeweils kommende Semester zu beantragen."


noch fragen? bis semesterbeginn ist das schon mal gar kein problem das zu beantragen! damit hat er noch gut 5 wochen zeit.

gruß elli

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post 23 Feb 2008, 22:34
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Drehrumbum der Runde
********

Punkte: 1995
seit: 07.03.2006

auf meinem blauen zettelchen hier steht

Zitat
i.d.R. innerhalb der Rückmeldefrist


noch fragen?
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post 24 Feb 2008, 00:20
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Physically Peter
*********

Punkte: 2366
seit: 09.11.2004

habs vor 1,5 jahren auch nicht innerhalb dieser meldefrist gemacht.
das heisst, nach den prüfungen wollte ich ein urlaubssemester nehmen, weil ich dachte die geschriebenen prüfungen darf ich fast alle wiederholen.
also hin, den zettel für die urlaubssemester ausgefüllt und gut wars.
das war nach dem offiziellen termin, da ich das nach den prüfungen gemacht hatte.
dann wurde ich kurz vor semesteranfang von den langsam eintrudelnden ergebnissen positiv überrascht und habe das ganze ohne probleme wieder rückgängig gemacht...


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 24 Feb 2008, 01:11
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Phasenprüfer
******

Punkte: 869
seit: 01.11.2005

Man ist das wieder ein Kindergarten hier: Du hast mist erzählt! Nein Du!
So um da jetzt mal ordung rein zu bringen. Ihr habt alle recht mit eurem Urlaubsemester und drölf hat ja wohl ganz klar auf die imma seite verwiesen und wie das jeder handhabt was dort steht ist ja seine sache und keinen grund hier irgendjemand dumm an zu machen. falls es mal hart auf hart kommt ist das bindend was dort steht und nicht was bei elli oder sonst jemanden war.


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die größe eines selbst, zeigt sich in der akzeptanz der anderen!


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