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 15 Mar 2008, 15:49
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32. Schein       
Punkte: 1131
seit: 26.06.2005
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 14:06) soll ich meinen oberen beitrag nochmal quoten? soetwas entscheidet man doch nicht schon 20 jahre vorher und denkt dann nicht mehr dran, wenn man soetwas schreibt, dann vergisst man es nicht.
Du vielleicht nicht, aber vielleicht irgendein "21-jähriger BWL-Student" oder irgendein "18-jähriger Arbeitsloser ohne Schulabschluss". Das wunderbare ist doch, dass man nie weiß was man vergessen hat bis es zu spät ist. Sonst hätte man es ja nicht vergessen. Zitat(Mimi) so eine verfügung schreibt man nicht, wenn der fall noch nicht eingetreten ist...
Du triffst Deine Entscheidung nicht mehr leben zu wollen also kurz nachdem Dir der Arzt* mitgeteilt hat, dass Du den Rest Deines Lebens "halsabwärts" gelähmt sein wirst? Also in einem Moment bzw. in einer Situation, in der Du mit Sicherheit bei klarstem Verstand sein wirst? Oder triffst Du Deine Entscheidung nicht mehr leben zu wollen kurz nachdem Dir der Arzt* mitgeteilt hat, dass Du mit an Sicherheit grenzender WAHRSCHEINLICHKEIT unter höllischen Schmerzen elendig und unvorstellbar langsam zu Grunde gehen wirst, weil es mit an Sicherheit grenzender WAHRSCHEINLICHKEIT nicht rechtzeitig eine Möglichkeit geben wird Dich zu heilen? Wiederum in einem Moment bzw. in einer Situation, in der Du mit Sicherheit bei klarstem Verstand sein wirst? Oder triffst Du Deine Entscheidung nicht mehr leben zu wollen, in dem Augenblick, in dem Du mit an Sicherheit grenzender WAHRSCHEINLICHKEIT zu wissen glaubst, dass Dir der Tod doch lieber ist als die höllischen Schmerzen, die Du gerade erleidest und mit an Sicherheit grenzender WAHRSCHEINLICHKEIT auch weiterhin erleiden wirst bis Du elendig und unvorstellbar langsam zu Grunde gegangen sein wirst, weil es mit an Sicherheit grenzender WAHRSCHEINLICHKEIT nicht rechtzeitig eine Möglichkeit geben wird Dich zu heilen? Also in einem Moment bzw. in einer Situation, in der Du mit Sicherheit bei klarstem Verstand sein wirst? Egal, wie Deine Antwort lautet. Ich wünsche Dir allzeit beste Gesundheit und, falls es doch einmal nötig werden sollte, die besten Ärtze. * Irren ist menschlich.
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 15 Mar 2008, 17:54
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(i)         
Punkte: 3098
seit: 17.12.2005
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Zitat(phanatos @ 15 Mar 2008, 16:12) Du willst also behaupten, dass behinderte Menschen ihr Leben nicht für lebenswert halten?  Will ich das? Ist mir neu, wo hab ich das geschrieben? Behinderten ist es wahrscheinlich einfach egal oder sie kriegen es eh nicht mit. Ich hab ja auch nirgendwo gesagt dass man Behinderte umbringen soll! Zitat(phanatos @ 15 Mar 2008, 16:12) Und ich glaube auch jemand im Wachkoma würde lieber leben als tot sein.  Und was hat er davon? Ist das so ein toller Erfahrungsgewinn den man unbedingt mal gehabt haben muss? Kann mir nicht vorstellen dass einer im Wachkoma nach mehreren Jahren des einfach nurnoch existierens noch Lust drauf hat das jeder Tag des Lebens an ihm vorbeizieht und er nicht daran teilnehmen kann.
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 15 Mar 2008, 18:56
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Vordiplom     
Punkte: 518
seit: 02.02.2008
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Zitat(Mimi @ 15 Mar 2008, 11:20) @socres: ich glaube ich kann deine meinung genauso wenig nachvollziehen wie du meine. wir werden diesbezüglich wohl nie auf einen gemeinsamen nenner kommen. bei dir klingt es immer so, als ob die betreffende person nicht gefragt wird, bzw. es nicht selbst entscheidet. wir reden hier von dem fall, dass die person sterben will! und das hat keinerlei finanziellen hintergrund.  Stimmt, auch wenn es für die betreffenden Familien oft extreme finanzielle Belastungen sind, die sie nahe des Ruins treiben. Aber es muss betont werden, das es eine freiwillige Sache ist und bei Gott kein Zwang. Zitat(32er-maul @ 15 Mar 2008, 13:25) Ein 21-jährige BWL-Student denkt sich "Bevor ich bis an mein Lebensende im Rollstuhl sitze, sollen die mich lieber ausknipsen." und rennt zum Notar. Zwanzig Jahre später denkt er schon lange nicht mehr an den Termin damals beim Notar. Er ist jetzt glücklich verheiratet, hat zwei süße Kinder, die er über alles liebt, einen Job, bei dem er richtig Kohle scheffelt, ein wunderschönes Einfamilienhaus in bester Lage, viele gute Freunde, einen Hund mit Stammbaum und ein Auto um das ihn die ganze Nachbarschaft beneidet. Eine Querschnittslähmung würde ihm das Leben nicht zur Hölle machen. Eines Tages nimmt ihm ein 21-jähriger BWL-Student in Papas Porsche die Vorfahrt. Er landet bewusstlos in der Notaufnahme. Der behandelnde Arzt stellt die Rollstuhldiagnose. Anhand seiner Versicherungskarte wird festgestellt, was in diesem Fall zu unternehmen ist und weil der nächste Notfall gerade reinkommt, beeilt sich der Arzt. Tolle Geschichte, oder?! Siehe oben. Fällt was auf?  Eine solche Verfügung kann ja bitte jederzeit geändert werden. Außerdem sollte es schon gesetzliche Bestimmungen geben, für welche Fälle aktive Sterbehilfe angewant werden darf. Und da fällt ein Querschnitslähmung sicherlich nicht herein.
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 15 Mar 2008, 19:04
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Vordiplom     
Punkte: 518
seit: 02.02.2008
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Zitat(lusch3 @ 15 Mar 2008, 17:59) das hauptanliegen vom 32er-maul ist ja aufzuzeigen, dass man sich evtl für aktive sterbehilfe in bestimmten fällen entscheidet, die man im moment der notariellen festsetzung so noch nicht überblicken kann.  Kurz gesagt, ist das ein politische Sache, wo Gesetze beschlossen werden müssten in welchen Fällen es erlaubt ist und wo nicht. Dies wäre glaube ich moralisch ok. Nur dürften es keine Ärzte machen, da es gegen ihren Kodex ist. "Leben zu erhalten". Dafür müssten sich eigene Leute finden. Es ist ja sicherlich bekannt, das in Amerkia Ärzte auch nicht die Todesstrafe vollstrecken. Obwohl ich aktive Sterbehilfe und die Todesstrafe keines Falls vergleichen möchte.
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