Wie denkt ihr über die aktive Sterbehilfe. Diese ist ja zum Beispiel in Holland erlaubt. Sollte das europaweit eingeführt werden oder nicht? Was für moralischen Aspekte seht ihr dafür und dagegen?
Also ich persönlich wäre für ein notariell beglaubigtes Krankentestament, welches solche Fälle ganz klar für jeden persönlich regelt. Kurz gesagt ein Krankentestament bei voller geistiger Zurechnungsfähigkeit, welche die Ärzte im Fall der Fälle dazu ermächtigt das zu machen.
MFG
Dr. House
Dieser Beitrag wurde von Dr.House: 12 Mar 2008, 21:59 bearbeitet
@socres: ich glaube ich kann deine meinung genauso wenig nachvollziehen wie du meine. wir werden diesbezüglich wohl nie auf einen gemeinsamen nenner kommen. bei dir klingt es immer so, als ob die betreffende person nicht gefragt wird, bzw. es nicht selbst entscheidet. wir reden hier von dem fall, dass die person sterben will! und das hat keinerlei finanziellen hintergrund.
Stimmt, auch wenn es für die betreffenden Familien oft extreme finanzielle Belastungen sind, die sie nahe des Ruins treiben. Aber es muss betont werden, das es eine freiwillige Sache ist und bei Gott kein Zwang.
Zitat(32er-maul @ 15 Mar 2008, 13:25)
Ein 21-jährige BWL-Student denkt sich "Bevor ich bis an mein Lebensende im Rollstuhl sitze, sollen die mich lieber ausknipsen." und rennt zum Notar.
Zwanzig Jahre später denkt er schon lange nicht mehr an den Termin damals beim Notar. Er ist jetzt glücklich verheiratet, hat zwei süße Kinder, die er über alles liebt, einen Job, bei dem er richtig Kohle scheffelt, ein wunderschönes Einfamilienhaus in bester Lage, viele gute Freunde, einen Hund mit Stammbaum und ein Auto um das ihn die ganze Nachbarschaft beneidet. Eine Querschnittslähmung würde ihm das Leben nicht zur Hölle machen.
Eines Tages nimmt ihm ein 21-jähriger BWL-Student in Papas Porsche die Vorfahrt. Er landet bewusstlos in der Notaufnahme. Der behandelnde Arzt stellt die Rollstuhldiagnose. Anhand seiner Versicherungskarte wird festgestellt, was in diesem Fall zu unternehmen ist und weil der nächste Notfall gerade reinkommt, beeilt sich der Arzt.
Tolle Geschichte, oder?! Siehe oben. Fällt was auf?
Eine solche Verfügung kann ja bitte jederzeit geändert werden.
Außerdem sollte es schon gesetzliche Bestimmungen geben, für welche Fälle aktive Sterbehilfe angewant werden darf. Und da fällt ein Querschnitslähmung sicherlich nicht herein.