_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 314 gäste

>Widersprüchliche Gesetze Hochschulgesetz versus LAPO I

Themen Layout: Standard · [Linear] · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 22 Mar 2008, 01:32

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hallöchen,
ich habe mal eine kurze Verständnisfrage an Euch:
Das Sächsische Hochschulgesetz sagt:
(4) Prüfungsverfahren und Lehrangebote sind so zu gestalten, dass die Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden.

So weit so gut, aber für Lehramtsstudenten ist dieser Passus nicht immer umsetzbar:
Bsp: Regelstudienzeit 8 Semester für Lehramt Geschichte/Mathematik für Mittelschulen

Der Student macht im 5 seine Zwischenprüfung und schafft Mathe nicht.
Er fängt also ein neues Fach z.B. Kunst an. Dann ist er im kommenden Semester in Geschichte im 6ten und Kunst im 1sten.
Theoretisch müsste man ja die Regelstudienzeit überschreiten, weil man mit Kunst hinterherhängt. Unabhängig voneinander kann man als Grund- und Mittelschulstudent ja kein Staatsexamen in den Fächern machen (Splitten des Staatsexamens).

Zieht man ordnungsgemäß Kunst durch überschreitet man in Geschichte die Regelstudienzeit, weil man in Geschichte mittlerweile im 14 Semester ist. Damnit wäre man laut säch. Hochschulgesetz durchgefallen (8 Regelstudienzeit + 4 Zusatzsemester = 12 Semester)

Die Prüfungsordnung für Lehrämter sagt bezüglich dieser Problematik nichts aus. Wie würdet Ihr die Sachlage beurteilen?
Ist man durchgefallen?
Zählt das niedrigere Semester?
Dürfen sich Lapo und sächsiches Hochschulgesetz widersprechen?

Ciau Elli

Dieser Beitrag wurde von ellipirelli1980: 22 Mar 2008, 01:39 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten(1 - 6)
post 22 Mar 2008, 02:01
avatar
~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

splitten vom examen geht wirklich nicht? ist das nicht je ein teil für deine zwei fächer und dann zusätzlich eins für ezw? n kumpel von mir in bayreuth hängt mit deutsch auch noch im grundstudium aber hat im winter sein ezw abgeschlossen..im zweiten fach(geschichte) ist er scheinfrei. ich kann mich morgen nochmal genauer erkundigen.aber in bayern läuft das eh alles anders..und merkwürdiger (bsp 3 oder 4 pflichtveranstaltungen in ezw im gesamten studium)


--------------------
[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 22 Mar 2008, 10:43
avatar
~ Perle der Natur ~
*********

Punkte: 4967
seit: 25.01.2006

im zweifel ans prüfungsamt wenden, die sollten dir weiterhelfen können.


--------------------
We have enough youth, how about a fountain of smart?


"Do you know what time it is? It's do-o'clock."

"Heut mach ich mir kein Abendbrot - heut mach ich mir Gedanken!"
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Mar 2008, 23:04

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Naja das Prüfungsamt an der Uni, dass sich nach dem Hochschulgesetz richtet, sagt etwas anderes, als das Prüfungsamt für Lehrämter (sächsische Bildungsagentur), welches die LAPO als Grundlage nimmt.

Und genau in einem kritischen Punkt unterscheiden sich hier Lapo und Hochschulgesetz wacko.gif .

Mit Lehramt ist das immer so ein schizophrener Eiertanz.

Elli
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 25 Mar 2008, 12:43
avatar
~Beastie Girl~
*********

Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

nachgefragt..in bayern kannste lediglich den ews-teil(so heißt das da) getrennt machen. die Fächer musste zusmamen machen..
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 25 Mar 2008, 21:08

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hallöchen,
danke für die Auskunft. Tja jedes Land kocht sein eigenes Süppchen und wir sind die Dummen, die sie dann auslöffeln dürfen. Ich konnte heute in Erfahrung bringen, dass das Hochschulgesetz auf abweichende Prüfungsordnungen verweist. Letztendlich ist die Verfahrensweise des Prüfungsamtes in der Vergangenheit ausschlaggebend. Ich kann nur die direkte Beratung des Studentenwerks und der Bildungsagentur empfehlen, weil sonst bekommt man immer nur schwammige Aussagen.

Ciau Elli
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: