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>Widersprüchliche Gesetze Hochschulgesetz versus LAPO I

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post 22 Mar 2008, 01:32

3. Schein
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Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Hallöchen,
ich habe mal eine kurze Verständnisfrage an Euch:
Das Sächsische Hochschulgesetz sagt:
(4) Prüfungsverfahren und Lehrangebote sind so zu gestalten, dass die Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden.

So weit so gut, aber für Lehramtsstudenten ist dieser Passus nicht immer umsetzbar:
Bsp: Regelstudienzeit 8 Semester für Lehramt Geschichte/Mathematik für Mittelschulen

Der Student macht im 5 seine Zwischenprüfung und schafft Mathe nicht.
Er fängt also ein neues Fach z.B. Kunst an. Dann ist er im kommenden Semester in Geschichte im 6ten und Kunst im 1sten.
Theoretisch müsste man ja die Regelstudienzeit überschreiten, weil man mit Kunst hinterherhängt. Unabhängig voneinander kann man als Grund- und Mittelschulstudent ja kein Staatsexamen in den Fächern machen (Splitten des Staatsexamens).

Zieht man ordnungsgemäß Kunst durch überschreitet man in Geschichte die Regelstudienzeit, weil man in Geschichte mittlerweile im 14 Semester ist. Damnit wäre man laut säch. Hochschulgesetz durchgefallen (8 Regelstudienzeit + 4 Zusatzsemester = 12 Semester)

Die Prüfungsordnung für Lehrämter sagt bezüglich dieser Problematik nichts aus. Wie würdet Ihr die Sachlage beurteilen?
Ist man durchgefallen?
Zählt das niedrigere Semester?
Dürfen sich Lapo und sächsiches Hochschulgesetz widersprechen?

Ciau Elli

Dieser Beitrag wurde von ellipirelli1980: 22 Mar 2008, 01:39 bearbeitet
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post 24 Mar 2008, 23:04

3. Schein
***

Punkte: 291
seit: 10.08.2006

Naja das Prüfungsamt an der Uni, dass sich nach dem Hochschulgesetz richtet, sagt etwas anderes, als das Prüfungsamt für Lehrämter (sächsische Bildungsagentur), welches die LAPO als Grundlage nimmt.

Und genau in einem kritischen Punkt unterscheiden sich hier Lapo und Hochschulgesetz wacko.gif .

Mit Lehramt ist das immer so ein schizophrener Eiertanz.

Elli
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