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> Hilfe bei Verkehrsodnungswidrigkeit... Nie das Verkehrsschild passiert, trotzdem geblitzt

Sinn dieses Forums
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post 10 Apr 2008, 18:23
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tangel
*******

Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Hallo,

wie es scheint, gibt es ja auf eXma einige Leute, die sich mit Verkehrsodnungswidrigkeiten auskennen. Vielleicht können die folgende Situation kommentieren und mir sagen, ob es Sinn macht, den Bescheid anzufechten.

Bin in einem 200m langen 30km/h Straßenabschnitt mit 43 km/h geblitzt worden. Das Problem ist, daß meine Tiefgaragenausfahrt in Fahrtrichtung 10m hinter dem Verkehrszeichen liegt, das die zeitlich zwischen 7 und 17 Uhr geltende Beschränkung anzeigt.

Ich habe also nicht sehen können, daß dort 30 ist, weil ich nicht an dem Verkehrszeichen vorbeigefahren bin.
Die Einschränkung gilt jedoch auch in die Gegenrichtung, als Anwohner könnte man mir vorwerfen, daß ich also Bescheid wissen müßte. In dieser Richtung fahre ich jedoch nie. Nach Hause kommend biege ich direkt hinter dem Schild links in die Tiefgarage ab, also hab' ich das nie bewußt wahrgenommen.
Normalerweise bin ich zu den Zeiten, wo die Einschränkung gilt auch nie mit dem Auto unterwegs, das war die berühmte Ausnahme.

Was tun? Anfechten?

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Die Ausfahrt liegt zwischen den beiden Häusern.


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Antworten(1 - 14)
post 10 Apr 2008, 18:31
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Dr. Jan Itor
*****

Punkte: 693
seit: 09.04.2005

Meiner Meinung nach solltest du dich fragen, ob der Aufwand den Nutzen rechtfertigt, jedenfalls würde ich an deiner Stelle einfach das Bußgeld nehmen und fertig. So hoch sollte der Betrag ja auch nicht sein.


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post 10 Apr 2008, 18:32
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Vordiplom
*****

Punkte: 528
seit: 03.11.2005

4 get it!
Als Anwohner nehmen dir die NIEMALS ab, dass du die Gegebenheiten in deiner Umgebung nicht kennst.


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Wissen ist Macht -
nichts wissen macht auch nix!
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post 10 Apr 2008, 18:32
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fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

hmm sehr interessant. dadurch, dass die geschwindigkeitsbegrenzung in beiden richtungen gilt (alles andere wär auch seltsam), gehe ich davon aus, dass die tiefgarageneinfahrt zwischen den beiden schildern liegt - du also auf der hinfahrt doch daran vorbeigekommen bist.. oder wat?

weil wenn die ausfahrt erst nach der "30-zone" kommt, kommst du ja, wenn du in die richtung fährst, an einem der beiden schilder vorbei. oder du fährst in die andere, aber dann isses ja irrelevant..

hö?


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onkelroman war hier
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post 10 Apr 2008, 18:34
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Exmablondchen
*********

Punkte: 2147
seit: 16.10.2003

und da du ja fast gegenüber einer schule wohnst solltest du eh wissen, dass man da langsam fährt ... würden die dir bestimmt auch sagen wink.gif


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Jeder spinnt auf seine Weise -
der eine laut, der andere leise.


onkelroman war da, yo.
Mist -.-
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post 10 Apr 2008, 18:35
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3. Schein
***

Punkte: 234
seit: 31.07.2006

@tortenhuber: ordnungsgeld wink.gif

beim anfechten wird man dir vorwerfen, dass du einfahren musstest und du das schild demzufolge hättest sehen müssen.

und da es nur eine ein/ausfahrt ist, hebt sich nat au nix auf.

deshalb ordnungsgeld (is kein bußgeld) bezahlen und gut is

€: das einzige, was mgl wäre ist zu gucken, wo die genau standen, da sie glaub ich 50 oder sogar 100m hinter dem schild frühestens stehen dürfen

Dieser Beitrag wurde von sandmann: 10 Apr 2008, 18:49 bearbeitet
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post 10 Apr 2008, 19:08
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tangel
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Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Naja, ich denke ja auch, daß das wenig Aussicht auf Erfolg hat, aber mich ärgert das schon ganz schön, weil ich ja nicht wider besseres Wissen zu schnell war, sondern mir tatsächlich nicht bewußt war, daß da 30 ist.

@onkelroman: klar wie geschrieben komme ich an dem Schild vorbei, aber das habe ich so nie richtig wahrgenommen, weil ich dahinter sofort links in die Tiefgarage abbiege, dort auf den Gegenverkehr achte, langsam bin und es da auch immer entweder nach 18 Uhr oder Wochenende ist.

@cantrella: wenn ich nach 18 Uhr oder am Wochenende dort vorbeikomme, sind dort nie Schüler - ich nehme das in erster Linie als ein schickes Gründerzeitgebäude und nicht als Schule wahr

Vielleicht kennt ja noch jemand einen ähnlichen Fall, auf den man sich berufen kann.

Dieser Beitrag wurde von tingel: 10 Apr 2008, 19:14 bearbeitet
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post 10 Apr 2008, 19:50

runderneuert
*********

Punkte: 3813
seit: 01.10.2003

auch bei der stvo gilt: unwissenheit schuetzt nicht vor strafe wink.gif
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post 10 Apr 2008, 19:58
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tangel
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Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Zitat(gfx-shaman @ 10 Apr 2008, 19:50)
auch bei der stvo gilt: unwissenheit schuetzt nicht vor strafe wink.gif

Nicht gegen Unwissenheit bzgl. der StVO, aber doch gegen ungünstige Beschilderungen wink.gif
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post 10 Apr 2008, 20:39
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3. Schein
***

Punkte: 234
seit: 31.07.2006

wenn du danach gehst, gibts keine schilder mehr! demnächst kommt einer daher und klagt, weil das 30er schild 5m vor seiner garteneinfahrt steht und der gute mensch das erste mal seit 5 tagen mit der karre unterwegs ist.

nicht zu vergessen sind die schilder an öffentlichen wiesen auf denen steht, dass hunde nich ka.... dürfen. aber der hund kann ja nicht lesen und ich hab mit ihm rumgetobt, da konnte ich einfach das schild nicht sehen....


zahlen und gut ist!
mein gott, das sind 25€ bzw. (ka, ob die 43km/h von dir kommen oder du den bescheid schon hast) dann 15€ (bei 1-2 tachofehler+3abzug).
an 3 wochenenden ein bier(...) weniger und fertich

Dieser Beitrag wurde von sandmann: 10 Apr 2008, 20:40 bearbeitet
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post 11 Apr 2008, 10:56
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der vierkonsonantige
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Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

hehe... den morgen, an dem du geblitzt wordest, bin ich da auch vorbei gefahren... Die saßen in dem Passat vor der Schule wink.gif Hab ich gesehen, weils vor mir einen ermittelt hat smile.gif

und um deine Einstellung zu dem Schild mal auf den Punkt zu bringen:

Dummholzbohrer!

€: Buchstabe für Lise eingefügt shifty.gif

Dieser Beitrag wurde von stth: 11 Apr 2008, 14:35 bearbeitet


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jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
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"if you have a hammer, every problem looks like a nail"
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post 11 Apr 2008, 13:12
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...sonne...
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Punkte: 1520
seit: 30.07.2007

Hab da einen Vorschlag, der zwar ein bisschen umständlich ist, aber meistens funktioniert. Wenn du jemanden in deiner Familie hast, der ungefähr deinem Alter und deinem Aussehen entspricht gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen und zu sagen, dass du nicht gefahren bist, sondern eben dieser andere Familienangehörige. Du schreibst einfach, dass du ihm das auto 2 - 3 Tage vor der OWi geborgt hast und erst 2 - 3 Tage später wiederbekommen hast. Schreib die Adresse dieses Verwandten einfach auf das Formular für den Einspruch.

Die Behörde wird dann den Verwandten anschreiben und dieser wird sagen, dass er nicht gefahren ist und wenn du Glück hast, ist dann seit dem Tag der Owi und dem Tag an dem du dann die Zeugenanhörung bekommst 3 Monate vergangen. Dann ist die Sache verjährt und du musst nicht zahlen.

Sehr umständlich und nicht 100%-ig erfolgsversprechend, aber ich kenne ein paar Leute bei denen das funktioniert hat.



Kannst dich natürlich auch einfach von nem Anwalt beraten lassen. yes.gif (Kostet mit Beratungshilfeschein 10 €)
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post 11 Apr 2008, 15:21
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verkwirtsch
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Punkte: 4565
seit: 09.04.2004

Zitat(Chrissi0703 @ 11 Apr 2008, 13:12)
Hab da einen Vorschlag, der zwar ein bisschen umständlich ist, aber meistens funktioniert. [...]
Kannst dich natürlich auch einfach von nem Anwalt beraten lassen.  yes.gif (Kostet mit Beratungshilfeschein 10 €)
*


Ganz toller Vorschlag. Wenn du Pech hast, zahlst du das 5fache der wahrscheinlich 15 Euro und deine Verwandten haben auch noch Streß. Also echt. Vor der Schule, 5 Meter nach deiner Einfahrt schon zu schnell fahren und dann noch so tun, als würdest du das Schild nicht kennen. Das is dreist und dumm. Zahl lieber und lerne daraus!

doh.gif


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post 11 Apr 2008, 18:15
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Nur Schläge gegen den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen. Für den Vorderkopf gilt leider das Gegenteil. Kenne auch ein Beispiel mit dem man das belegen kann. Fällt mir nur leider jetzt nicht ein. Hab ich wohl verkramt shocking.gif


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