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> Hilfe bei Verkehrsodnungswidrigkeit... Nie das Verkehrsschild passiert, trotzdem geblitzt

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post 10 Apr 2008, 18:23
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tangel
*******

Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Hallo,

wie es scheint, gibt es ja auf eXma einige Leute, die sich mit Verkehrsodnungswidrigkeiten auskennen. Vielleicht können die folgende Situation kommentieren und mir sagen, ob es Sinn macht, den Bescheid anzufechten.

Bin in einem 200m langen 30km/h Straßenabschnitt mit 43 km/h geblitzt worden. Das Problem ist, daß meine Tiefgaragenausfahrt in Fahrtrichtung 10m hinter dem Verkehrszeichen liegt, das die zeitlich zwischen 7 und 17 Uhr geltende Beschränkung anzeigt.

Ich habe also nicht sehen können, daß dort 30 ist, weil ich nicht an dem Verkehrszeichen vorbeigefahren bin.
Die Einschränkung gilt jedoch auch in die Gegenrichtung, als Anwohner könnte man mir vorwerfen, daß ich also Bescheid wissen müßte. In dieser Richtung fahre ich jedoch nie. Nach Hause kommend biege ich direkt hinter dem Schild links in die Tiefgarage ab, also hab' ich das nie bewußt wahrgenommen.
Normalerweise bin ich zu den Zeiten, wo die Einschränkung gilt auch nie mit dem Auto unterwegs, das war die berühmte Ausnahme.

Was tun? Anfechten?

bild kann nicht angezeigt werden
Die Ausfahrt liegt zwischen den beiden Häusern.


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post 10 Apr 2008, 20:39
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3. Schein
***

Punkte: 234
seit: 31.07.2006

wenn du danach gehst, gibts keine schilder mehr! demnächst kommt einer daher und klagt, weil das 30er schild 5m vor seiner garteneinfahrt steht und der gute mensch das erste mal seit 5 tagen mit der karre unterwegs ist.

nicht zu vergessen sind die schilder an öffentlichen wiesen auf denen steht, dass hunde nich ka.... dürfen. aber der hund kann ja nicht lesen und ich hab mit ihm rumgetobt, da konnte ich einfach das schild nicht sehen....


zahlen und gut ist!
mein gott, das sind 25€ bzw. (ka, ob die 43km/h von dir kommen oder du den bescheid schon hast) dann 15€ (bei 1-2 tachofehler+3abzug).
an 3 wochenenden ein bier(...) weniger und fertich

Dieser Beitrag wurde von sandmann: 10 Apr 2008, 20:40 bearbeitet
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