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> Hilfe bei Verkehrsodnungswidrigkeit... Nie das Verkehrsschild passiert, trotzdem geblitzt

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post 10 Apr 2008, 18:23
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tangel
*******

Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Hallo,

wie es scheint, gibt es ja auf eXma einige Leute, die sich mit Verkehrsodnungswidrigkeiten auskennen. Vielleicht können die folgende Situation kommentieren und mir sagen, ob es Sinn macht, den Bescheid anzufechten.

Bin in einem 200m langen 30km/h Straßenabschnitt mit 43 km/h geblitzt worden. Das Problem ist, daß meine Tiefgaragenausfahrt in Fahrtrichtung 10m hinter dem Verkehrszeichen liegt, das die zeitlich zwischen 7 und 17 Uhr geltende Beschränkung anzeigt.

Ich habe also nicht sehen können, daß dort 30 ist, weil ich nicht an dem Verkehrszeichen vorbeigefahren bin.
Die Einschränkung gilt jedoch auch in die Gegenrichtung, als Anwohner könnte man mir vorwerfen, daß ich also Bescheid wissen müßte. In dieser Richtung fahre ich jedoch nie. Nach Hause kommend biege ich direkt hinter dem Schild links in die Tiefgarage ab, also hab' ich das nie bewußt wahrgenommen.
Normalerweise bin ich zu den Zeiten, wo die Einschränkung gilt auch nie mit dem Auto unterwegs, das war die berühmte Ausnahme.

Was tun? Anfechten?

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Die Ausfahrt liegt zwischen den beiden Häusern.


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post 11 Apr 2008, 13:12
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...sonne...
********

Punkte: 1520
seit: 30.07.2007

Hab da einen Vorschlag, der zwar ein bisschen umständlich ist, aber meistens funktioniert. Wenn du jemanden in deiner Familie hast, der ungefähr deinem Alter und deinem Aussehen entspricht gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen und zu sagen, dass du nicht gefahren bist, sondern eben dieser andere Familienangehörige. Du schreibst einfach, dass du ihm das auto 2 - 3 Tage vor der OWi geborgt hast und erst 2 - 3 Tage später wiederbekommen hast. Schreib die Adresse dieses Verwandten einfach auf das Formular für den Einspruch.

Die Behörde wird dann den Verwandten anschreiben und dieser wird sagen, dass er nicht gefahren ist und wenn du Glück hast, ist dann seit dem Tag der Owi und dem Tag an dem du dann die Zeugenanhörung bekommst 3 Monate vergangen. Dann ist die Sache verjährt und du musst nicht zahlen.

Sehr umständlich und nicht 100%-ig erfolgsversprechend, aber ich kenne ein paar Leute bei denen das funktioniert hat.



Kannst dich natürlich auch einfach von nem Anwalt beraten lassen. yes.gif (Kostet mit Beratungshilfeschein 10 €)
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post 11 Apr 2008, 15:21
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verkwirtsch
*********

Punkte: 4565
seit: 09.04.2004

Zitat(Chrissi0703 @ 11 Apr 2008, 13:12)
Hab da einen Vorschlag, der zwar ein bisschen umständlich ist, aber meistens funktioniert. [...]
Kannst dich natürlich auch einfach von nem Anwalt beraten lassen.  yes.gif (Kostet mit Beratungshilfeschein 10 €)
*


Ganz toller Vorschlag. Wenn du Pech hast, zahlst du das 5fache der wahrscheinlich 15 Euro und deine Verwandten haben auch noch Streß. Also echt. Vor der Schule, 5 Meter nach deiner Einfahrt schon zu schnell fahren und dann noch so tun, als würdest du das Schild nicht kennen. Das is dreist und dumm. Zahl lieber und lerne daraus!

doh.gif


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