Zitat
Möchte mal wissen, was ihr alles im Physikunterricht dran hattet
Das kam zwar dran, aber ich bin ein staatlich lizensierter Funkamateur, und habe auch schon selber mehrere Ausbildungskurse geleitet, kann also den ganzen Stoff relativ aus dem FF, inklusive der Vorschriften, die es zu beachten gilt

Warum sollten die Antennen nicht verkauft werden dürfen? Bei mir im Keller steht ne Doppelhybrid-Quad mit 26 dB Gewinn, das geht voll ab.
Der Punkt ist: Ich bin als Person zugelassen, in den mir zugewiesenen Frequenzbereichen alles machen zu dürfen, was mir auch nur in den Sinn kommt, solange ich die Gesundheitsgrenzwerte einhalte, damit der Nachbar nicht tot umfällt, weil der Herzschrittmacher versagt oder so.

Im Falle WLAN ist das Gerät zugelassen, nicht die Person. Deshalb gibt es beim WLAN, wie auch beim CB-Funk und LPD, PMR und den ganzen anderen Kram Vorschriften, dass durch den Besitzer keinerlei bauliche Veränderungen am Gerät zugelassen sind, dazu zählt im Prinzip auch das Erstellen einer Richtcharakteristik durch Verwendung von CDs, Folie, Draht, o.ä.
Empfangsseitig kannst du machen, was du willst, kritisch wirds nur, wenn du das auch sendeseitg verwendest, denn dann kann dir sofort nachgewiesen werden, dass du gebaut haben musst.
dBi ist übrigens das Verhältnis zum nicht existenten isotropen Rundstrahler. Im Prinzip eine Rundstrahlantenne, welche ein Stehwellenverhältnis von 1:1 hat, also sämtliche Energie, die in die Antenne eingespeist wird, wird auch abgegeben. Das ist leider physikalisch unmöglich.
Daneben gibts noch dBW, dBd, dBm, dBu, dBA...... und und und
Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 26 Apr 2008, 15:40 bearbeitet