Ich denke nicht, dass es als Marke eingetragen ist, ist aber inzwischen auch so eine, zumindest lokal, durch überragende Bekanntheit. Wobei als Miteigentümer das Brauhaus am Waldschlösschen in Frage kommt. Gebühren für die Brücke kann man dennoch nicht verlangen, weil es verschiedene Warenklassen sind, es sei denn jemand macht auf der Brücke ein Brauereihaus auf. Die Marke muss genutzt werden, sonst verfällt sie nach fünf Jahren, zum Beispiel per Löschanntrag für Warenklassen (das droht zum Beispiel der Linie 6, die Neudresdner nur noch als Straßenbahn kennen), da das Waldschlösschen die letzte Zeit nicht betrieben wurde, ist der Schutz nur noch sehr eng.
Dieser Beitrag wurde von Niveau: 17 May 2008, 00:58 bearbeitet
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