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Suche JurastdentIn Brauche einen Rat
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 28 Jun 2008, 16:15
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Vordiplom     
Punkte: 587
seit: 01.10.2003
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Da ich gerade drauf und dran bin eine Klage beim Thüringer Finanzgericht, das Kindergeld meines Ehemannes betreffend einzureichen, wir nicht gerade im Geld schwimmen, möchte ich hiermit in Erfahrung bringen, wie hoch unsere Chance ist diesen Fall zu gewinnen.
Falls ich das Interesse eines/r JurastudentIn hiermit geweckt haben sollte, bitte ich diese/n darum mich per PM zu kontaktieren.
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Erden-Engel
Gib mir Deine Hand Und ich Führe Dich Zurück zu Dir.....
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Antworten(1 - 12)
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 28 Jun 2008, 16:32
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(SidKennedy @ 28 Jun 2008, 16:26) dieser wird dich dann beraten. er darf dich dabei sogar rechtlich vertreten, wenn es zu einer verhandlung käme.  fast richtig. er wird dich beraten und sämtlichen schriftverkehr der zu keinem gerichtsverfahren führt, mit dir abhandeln und die kosten über die staatskasse abrechnen. mit dem rechtsberatungsschein werden aber keine kosten eines gerichtsverfahrens übernommen. dafür gibt es die prozeßkostenbeihilfe. das ist dann aber ein ganz anderer schuh als der rechtsberatungsschein. richtig ist aber, daß du dir diesen rechtsberatungsschein problemlos holen kannst. in dresden gibt es den beim amtsgericht (berliner str. fast am anfang, linke seite wenn du haltestelle schäferstraße aussteigst) und damit kannst du dann zu einem anwalt deines vertrauens gehen. falls du keinen hast, dann suche dir einen fachanwalt. falls die dich mit dem schein nicht nehmen wollen, laß dich nicht abwimmeln. der staat zahlt nur den mindestsatz und anwälte wollen natürlich lieber ihr komplettes honorar. sie sind aber verpflichtet dich zu beraten. Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 28 Jun 2008, 16:35 bearbeitet
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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 28 Jun 2008, 16:33
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Mal so als Tip: Erstens wird sich da kaum ein Jurastudent melden, da es schon arg an Rechtsberatung heran läuft und dies nicht zulässig ist und geahndet wird. Zweitens gibt es Rechtsanwälte, die sich damit auch ihr Geld verdienen. Wenn du davon sprichst, dass Ihr wenig Geld habt, kommt vielleicht die Beratungshilfe in Betracht. Da muss man zum Gericht (Amtsgericht dürfte reichen) und muss sich dann über die wirtschaftlichen Verhältnisse erklären (kurz Antragsformulare etc.) Bekommt man dann einen Beratungsschein, so darf man damit zum Rechtsanwalt gehen und der hilft einem dann. Symbolisch muss man dafür 10 EUR berappen, was so gesehen ja eher ein Witz ist für die Tätigkeit. Zum Inhalt wird dir ein Jurastudent im Zweifel auch nicht wirklich viel sagen können, da es nicht Gegenstand der Ausbildung ist (zumindest nicht so tief wie nötig). Außerdem gab es zuletzt eine umfassende Änderung, sodass wohl nur ein Anwalt wirklich im Bilde ist, euch zu helfen. Ich hoffe mal ich konnte ein wenig helfen  Tante Edit: Ich glaub ich schreib noch zu langsam Dieser Beitrag wurde von chaoscamp: 28 Jun 2008, 16:34 bearbeitet
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 28 Jun 2008, 17:38
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6. Schein       
Punkte: 1244
seit: 12.08.2006
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Die Rechtsanwälte, inklusive Fachanwälte, die sich mit sowas beschäftigen, leben wahrscheinlich zum Großteil selbst weit unterhalb der Armutsgrenze, und drücken einem dann noch die Kosten für den verlorenen Prozess auf, damit sie was zu essen haben.
Frag lieber, ob jemand einen guten netten Steuerberater kennt, der lässt das die Azubine machen, die das besser kann als Jurastudenten und kostet nichtmal was, weil sie mit Sicherheit vorher wissen, wie die Sache ausgeht. Wenn es sich nicht lohnt, wird eine Steuerberaterkanzlei davon abraten, bei einem Anwalt wäre ich mir nicht so sicher und ein Jurastudent hat keine Ahnung.
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Apprendre à chanter à un cochon, c'est gaspiller votre temps et contrarier le cochon.
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 28 Jun 2008, 18:43
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4. Schein    
Punkte: 382
seit: 12.05.2007
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schau mal unter 123recht.de ich hab da bisher immer ne lösung gefunden.
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~*the sweet is sadness in your eyes*~
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 29 Jun 2008, 00:16
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Vordiplom     
Punkte: 748
seit: 08.02.2006
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Betreffs Beratungshilfe: Die Vermögensgrenze (Sparbuch, Girokonto, Bausparvertrag, ...) in Sachsen beträgt 1600,- EUR. Wer darüber liegt, bekommt keinen Schein, weil dann davon ausgegangen wird, dass man den Anwalt selber zahlen kann. Und das monatlich zur Verfügung stehende Geld darf 395,- EUR nicht übersteigen (Nettoeinkommen minus Miete). Ansonsten muss anteilig mitgezahlt werden. Außer Du zählst zu den "reichen"  Bafög-Empfängern, Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern. Dann gibt's den Schein frei Haus. Dieser Beitrag wurde von Chrizzly: 29 Jun 2008, 00:21 bearbeitet
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