Zitat(SidKennedy @ 28 Jun 2008, 16:26)
dieser wird dich dann beraten. er darf dich dabei sogar rechtlich vertreten, wenn es zu einer verhandlung käme.

fast richtig. er wird dich beraten und sämtlichen schriftverkehr der zu keinem gerichtsverfahren führt, mit dir abhandeln und die kosten über die staatskasse abrechnen. mit dem rechtsberatungsschein werden aber
keine kosten eines gerichtsverfahrens übernommen. dafür gibt es die prozeßkostenbeihilfe. das ist dann aber ein ganz anderer schuh als der rechtsberatungsschein.
richtig ist aber, daß du dir diesen rechtsberatungsschein problemlos holen kannst. in dresden gibt es den beim amtsgericht (berliner str. fast am anfang, linke seite wenn du haltestelle schäferstraße aussteigst) und damit kannst du dann zu einem anwalt deines vertrauens gehen. falls du keinen hast, dann suche dir einen fachanwalt. falls die dich mit dem schein nicht nehmen wollen, laß dich nicht abwimmeln. der staat zahlt nur den mindestsatz und anwälte wollen natürlich lieber ihr komplettes honorar. sie sind aber verpflichtet dich zu beraten.
Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 28 Jun 2008, 16:35 bearbeitet