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post 28 Jun 2008, 16:15
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Vordiplom
*****

Punkte: 587
seit: 01.10.2003

Da ich gerade drauf und dran bin eine Klage beim Thüringer Finanzgericht, das Kindergeld meines Ehemannes betreffend einzureichen, wir nicht gerade im Geld schwimmen, möchte ich hiermit in Erfahrung bringen, wie hoch unsere Chance ist diesen Fall zu gewinnen.

Falls ich das Interesse eines/r JurastudentIn hiermit geweckt haben sollte, bitte ich diese/n darum mich per PM zu kontaktieren.



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Erden-Engel

Gib mir Deine Hand
Und ich
Führe Dich
Zurück zu Dir.....
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post 28 Jun 2008, 16:26
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don't do hiphop
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Punkte: 1535
seit: 01.10.2003

du kannst dir auch beim amtsgericht einen beratungshilfeschein besorgen. um den zu bekommen, musst du nachweisen, dass du keine kohle hast. als student reicht da schon fast, wenn du den bafög-bescheid mitbringst. prinzipiell aber sind aktueller kontoauszug, miet- & nebenkosten, einkommen mitzubringen. wenn du einmal dran bist und alles mithast, gehts eigentlich recht schnell. was kannst du mit diesem schein machen? damit gehst du zu einem anwalt deines vertrauens und mit diesem schein zahlst du einfach pauschal 10,- und dieser wird dich dann beraten. er darf dich dabei sogar rechtlich vertreten, wenn es zu einer verhandlung käme.


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How up do high-knee

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post 28 Jun 2008, 16:32
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(SidKennedy @ 28 Jun 2008, 16:26)
dieser wird dich dann beraten. er darf dich dabei sogar rechtlich vertreten, wenn es zu einer verhandlung käme.
*

fast richtig. er wird dich beraten und sämtlichen schriftverkehr der zu keinem gerichtsverfahren führt, mit dir abhandeln und die kosten über die staatskasse abrechnen. mit dem rechtsberatungsschein werden aber keine kosten eines gerichtsverfahrens übernommen. dafür gibt es die prozeßkostenbeihilfe. das ist dann aber ein ganz anderer schuh als der rechtsberatungsschein.
richtig ist aber, daß du dir diesen rechtsberatungsschein problemlos holen kannst. in dresden gibt es den beim amtsgericht (berliner str. fast am anfang, linke seite wenn du haltestelle schäferstraße aussteigst) und damit kannst du dann zu einem anwalt deines vertrauens gehen. falls du keinen hast, dann suche dir einen fachanwalt. falls die dich mit dem schein nicht nehmen wollen, laß dich nicht abwimmeln. der staat zahlt nur den mindestsatz und anwälte wollen natürlich lieber ihr komplettes honorar. sie sind aber verpflichtet dich zu beraten.

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 28 Jun 2008, 16:35 bearbeitet


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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