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Weiterzahlung Kindergeld ab 25 und Krankenkassenmodalitäten
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 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Hallo Bildungspöbel,
habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?
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Antworten
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 08 Jul 2008, 06:27
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Wenn man als Student dann wieder in die Familienversicherung aufgenommen wurde, muss auch die verlängerte Leistung durch Zivil-/Wehrdienst gelten. §10, 5.SGB sagt auch nichts gegenteiliges aus. Eventuell §5? Ich meine aber mich zu erinnern, dass mein Bruder nach seiner Ausbildung und Erwerbstätigkeit wieder familienversichert wurde.
@abd: kannst du mal bitte korrekt die Paragraphen zitieren? Es ist Satz 2, Nr. 3 die du meinst. In Nr. 4 geht es um Behinderungen (jaja, ich weiß, Arbeit ist eine Behinderung ... ). Meines Wissen nach gibt es keinen Unterschied zwischen 1. und 2. Bildungsweg. Ausbildung bleibt Ausbildung.
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