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> Weiterzahlung Kindergeld ab 25 und Krankenkassenmodalitäten

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post 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Hallo Bildungspöbel,

habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?


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post 08 Jul 2008, 11:18
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verkwirtsch
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Punkte: 4565
seit: 09.04.2004

Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
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Meiner Meinung nach nur ein billiger Versuch der Krankenkasse, einen Zahlenden mehr ins Boot zu holen. Da § 10 SGB V auf keine Einschränkung verweist, sollte sich das Problem durch einen schnöden Widerspruch mit Hinweis auf den regulären Studienbeginn lösen lassen. Aber die zicken ja immer rum. Rechtlich ist das, glaube ich zumindest, nicht haltbar.

(Übrigens Vorsicht! Solltet ihr mal ein Praktikum machen, wo es Geld gibt (insbesondere mehr als 400 € monatlich) zählt dieses nicht zur Ausbildung und ihr müsst euch dann selbst versichern, sofern die Krankenkasse davon weiß...)


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