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> Weiterzahlung Kindergeld ab 25 und Krankenkassenmodalitäten

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post 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Hallo Bildungspöbel,

habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?


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post 08 Jul 2008, 11:33
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try to live while god says no
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Punkte: 3321
seit: 14.10.2003

bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen und hätte weiter Halbwaisenrente gekriegt. Stattdessen war erst nicht versichert und dann mit Hartz4 und der grade angelaufenen Pflichtversicherung musstich mich bei der TK anmelden (TK is halt eine der besten laut Test) und war über Hartz4 versichert. Jetzt bin ich über meinen Arbeitgeber versichert.
Wenn man keine Arbeit hat und auch kein Hartz4 kriegt, muss man sich selbst versichern, nennt sich freiwillige Versicherung und man trägt halt 100% der Versicherungskosten (also nicht wie bei Hartz4, wo man alles bezahlt kriegt oder bei Arbeit, wo einem 50% der Kosten vom Lohn abgezogen werden).

Vielleicht solltet ihr in Erfahrung bringen, was mit "gewisse Zeit gearbeitet" gemeint ist und wie lange man aus der Familienversicherung raus sein darf, um danach den Anspruch wieder zu erlangen.

Dieser Beitrag wurde von Luzifer: 08 Jul 2008, 11:35 bearbeitet
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