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> Weiterzahlung Kindergeld ab 25 und Krankenkassenmodalitäten

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post 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Hallo Bildungspöbel,

habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?


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Antworten(15 - 29)
post 13 Oct 2008, 16:45
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3. Schein
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Punkte: 346
seit: 03.04.2008

bekommt man das als student nich sowieso bis 26?! und wenn man beim bund war sogar um den entsprechenden zeitraum länger?!
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post 13 Oct 2008, 16:49
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Man bekommt es wie jeder andere auch, bis zur Vollendung des X. Lebensjahres, wobei X zwischen 25 und 27 schwankt, je nachdem wann du geboren bist. Ab 1983er Jahrgang gibts das nur bis 25.
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post 13 Oct 2008, 16:52
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3. Schein
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Punkte: 346
seit: 03.04.2008

tja, is bei mir schon n bissl her...
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post 13 Oct 2008, 17:26
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Einfach umwerfend
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Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Komisch, bei meiner Krankenkasse bin ich wegen des Zivildienstes noch bis Vollendung des 26. Lebensjahres versichert. Geburtsjahr 1985.


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post 13 Oct 2008, 18:04
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Are you afraid?
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seit: 11.10.2007

Das Stichwort in dem Fall ist Zivildienst, die Zeit bekommst du naemlich angerechnet.


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post 28 Oct 2008, 16:19
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makellos!
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Punkte: 9823
seit: 10.05.2005

hey ho,

was ganz wichtiges: auch wenn ihr das Kindergeld ausgelagert habt, d.h. das ganze vom Amt (!) auf euer Konto bekommt, ist der Empfänger immernoch das Elternteil/die Eltern. Im Todesfall müsst ihr das also melden und die Zahlung wird ausgesetzt und neu geregelt. Wenn nicht, überweisen die und wennse spitz kriegen, dass der Empfänger nicht mehr da ist, kann es zu Rückzahlungsforderungen kommen und nem riesen Blabla von wegen unberechtig Sozialgelder erhalten...

Wir sind grad erst schöööön rein ins Näpfchen mit der Geschichte rolleyes.gif


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Lore Inga Rick hat dem Wellensittich beigebracht "Hitler" und "Goebbels" zu sagen
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post 10 Jun 2009, 16:56
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eXma Poltergeist
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seit: 20.10.2004

Wie ist das eigentlich, wenn der Zeitraum für die Weiterzahlung bis zur Mitte eines Monats geht. Gleiches beim Versicherungsschutz durch die Familienversicherung der Krankenkasse. Zahl man dann den Rest des Monats anteilig Krankenkasse bzw. bekommt anteilig das letzte Kindergeld?
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post 20 Jun 2009, 15:12
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Weiß da keiner eine Antwort?
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post 20 Jun 2009, 15:34
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Diplom
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Also Krankenkasse zahlst du anteilig auf den Tag genau gerechnet. Kindergeld kann ich dir nicht sagen. Is zu lange her wink.gif


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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann


"Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant"


HäMa war hier!!!
Bernd auch...
aeon auch

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post 20 Jun 2009, 16:00
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verkwirtsch
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seit: 09.04.2004

Kindergeld kriegste für den vollen Monat in dem du die magische Altersgrenze erreichst.


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post 20 Jun 2009, 19:42
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try to live while god says no
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seit: 14.10.2003

Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft.
Den Spass hab ich jedenfalls grade, denn wenn man nicht Hartz4 kriegt, ist man quasi vom Staat gefickt, weil es eine Versicherungspflicht gibt: Wenn man nicht zahlt, kriegt man einen Gerichtsvollzieher ins Haus. Ich freu mich schon, denn wenn ich keinen neuen Job kriege, womit ich die 140€ pro Monat bezahlen kann (und die muss ich erstmal verdienen, was bei Minijobs nicht grade einfach ist), dann heissts bei mir "Ade Bausparvertrag". Zumindest muss ich den dann kürzen (Freibetrag für Hartz4 liegt bei 150€ pro Lebensjahr).
Ist wohl Ironie des Schicksals, dass der Staat einen mit seiner Hilfe in den Konkurs zwingt.
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post 20 Jun 2009, 19:53
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

140 Euro bei geringfügiger Beschäftigung (aka 400 Euro oder weniger im Monat)? Ist denn das für ein Quatsch? Ich nehme an, deine Quelle ist der Brief von der Krankenkasse?
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post 20 Jun 2009, 20:19
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try to live while god says no
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Punkte: 3321
seit: 14.10.2003

Raff ich nich, wasde damit sagen willst; wenn ich zur TK gehe und die mir sagen, sie kriegen 140€ von mir pro Monat, dann sach ich wohl kaum "Du Blödarsch, red doch mit der Wand".
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post 20 Jun 2009, 20:20
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eXma Poltergeist
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Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Wäre doch aber mal interessant zu wissen, wo das geregelt ist. Na ich bin jetzt zu faul zu recherchieren.
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post 20 Jun 2009, 21:22
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verkwirtsch
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seit: 09.04.2004

Zitat(Luzifer @ 20 Jun 2009, 19:42)
Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft.*

Also das wundert mich jetzt dochn bisschen. Daher hab ich mal recherchiert, wie das mit der Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte bzw. bei unter 400 Euro Verdienst ist. Folgendes hab ich herausgefunden:

Bei geringfügig Beschäftigten ist die Krankenversicherung für den Beschäftigten beitragsfrei, sofern dich der Arbeitgeber bei der "Minijob-Zentrale" anmeldet, du also nicht schwarz arbeitest. Dann zahlt der Arbeitgeber den Beitrag.

Ansonsten zählst du als Freiberufler, und kannst dich demnach bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig pflichtversichern" (Haha) z.B. bei der TK. Dann ist das teurer als ne Privatversicherung, was dann wohl deinen 140 Euro entsprechen dürfte.

Tipp wäre dann, dir ein Alternativangebot für eine private Krankenversicherung machen lassen, das ist für den Fall wo du so wenig verdienst meist günstiger. biggrin.gif Da gibts aber sicher noch einige Fallstricke wie bspw. bezüglich der Rückkehr in die gesetzliche KK irgendwann. Da müsste man ma bei einem Fachmenschen fragen. Auskunft dazu gibt auch das SGB V.
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