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Weiterzahlung Kindergeld ab 25 und Krankenkassenmodalitäten
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 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Hallo Bildungspöbel,
habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?
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Antworten(15 - 29)
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 13 Oct 2008, 16:45
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3. Schein   
Punkte: 346
seit: 03.04.2008
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bekommt man das als student nich sowieso bis 26?! und wenn man beim bund war sogar um den entsprechenden zeitraum länger?!
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 13 Oct 2008, 16:52
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3. Schein   
Punkte: 346
seit: 03.04.2008
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tja, is bei mir schon n bissl her...
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 20 Jun 2009, 15:34
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Diplom        
Punkte: 1884
seit: 17.03.2009
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Also Krankenkasse zahlst du anteilig auf den Tag genau gerechnet. Kindergeld kann ich dir nicht sagen. Is zu lange her
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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann "Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant" HäMa war hier!!! Bernd auch... aeon auch 
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 20 Jun 2009, 19:42
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try to live while god says no         
Punkte: 3321
seit: 14.10.2003
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Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft. Den Spass hab ich jedenfalls grade, denn wenn man nicht Hartz4 kriegt, ist man quasi vom Staat gefickt, weil es eine Versicherungspflicht gibt: Wenn man nicht zahlt, kriegt man einen Gerichtsvollzieher ins Haus. Ich freu mich schon, denn wenn ich keinen neuen Job kriege, womit ich die 140€ pro Monat bezahlen kann (und die muss ich erstmal verdienen, was bei Minijobs nicht grade einfach ist), dann heissts bei mir "Ade Bausparvertrag". Zumindest muss ich den dann kürzen (Freibetrag für Hartz4 liegt bei 150€ pro Lebensjahr). Ist wohl Ironie des Schicksals, dass der Staat einen mit seiner Hilfe in den Konkurs zwingt.
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 20 Jun 2009, 21:22
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verkwirtsch         
Punkte: 4565
seit: 09.04.2004
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Zitat(Luzifer @ 20 Jun 2009, 19:42) Krankenversicherung ist bei Studenten 60€, bei Leuten mit unter 400 Euro Verdienst 140€ und bei Leuten über 400€ (Teilzeit/Vollzeit) 10% vom Brutto, während derselbe Anteil nochmals vom Arbeitgeber bezahlt wird; das läuft dann über die Knappschaft.  Also das wundert mich jetzt dochn bisschen. Daher hab ich mal recherchiert, wie das mit der Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte bzw. bei unter 400 Euro Verdienst ist. Folgendes hab ich herausgefunden: Bei geringfügig Beschäftigten ist die Krankenversicherung für den Beschäftigten beitragsfrei, sofern dich der Arbeitgeber bei der "Minijob-Zentrale" anmeldet, du also nicht schwarz arbeitest. Dann zahlt der Arbeitgeber den Beitrag. Ansonsten zählst du als Freiberufler, und kannst dich demnach bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig pflichtversichern" (Haha) z.B. bei der TK. Dann ist das teurer als ne Privatversicherung, was dann wohl deinen 140 Euro entsprechen dürfte. Tipp wäre dann, dir ein Alternativangebot für eine private Krankenversicherung machen lassen, das ist für den Fall wo du so wenig verdienst meist günstiger.  Da gibts aber sicher noch einige Fallstricke wie bspw. bezüglich der Rückkehr in die gesetzliche KK irgendwann. Da müsste man ma bei einem Fachmenschen fragen. Auskunft dazu gibt auch das SGB V.
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