Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher [..] den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
Darin liegt der Knackpunkt. Es heißt in Satz 2 Nr. 4 "..wenn sie sich in Ausblidung befinden.." Nun ist freilich die Frage, was man als Ferienjob zwischendurch anerkennt und was man als Berufseinstieg mit anschließendem zweiten Bildungsweg wertet... keine Ahnung, ob es da gesetzliche Vorschriften gibt; ich vermute nicht.
Sowohl für Kindergeld als auch für Familienversicherung gilt seit 2007:
Geburtsjahr bis 1981: bis 27 (vollendetes Lebensjahr)
Geburtsjahr 1982: bis 26
Geburtsjahr ab 1983: bis 25
Zivildienst oder Mordausbildung werden entsprechend angerechnet, Sonderfälle sind unberücksichtigt.
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