Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14)
Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.

Meiner Meinung nach nur ein billiger Versuch der Krankenkasse, einen Zahlenden mehr ins Boot zu holen. Da § 10 SGB V auf keine Einschränkung verweist, sollte sich das Problem durch einen schnöden Widerspruch mit Hinweis auf den regulären Studienbeginn lösen lassen. Aber die zicken ja immer rum. Rechtlich ist das, glaube ich zumindest, nicht haltbar.
(Übrigens Vorsicht! Solltet ihr mal ein Praktikum machen, wo es Geld gibt (insbesondere mehr als 400 € monatlich) zählt dieses nicht zur Ausbildung und ihr müsst euch dann selbst versichern, sofern die Krankenkasse davon weiß...)