Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten.
Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
Hier hab ich auch noch was zum Thema "unwissende Jugendliche".
/*edit by mod: Bild entfernt, siehe deutsche Rechtsprechung
Ich glaube ihr habt da was mißverstanden. In den Paragraphen, die ihr fleissig auflistet, ist die Rede von der "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und das kann man weder der Exma als "Hoster" noch mir vorwerfen. Solche Bilder, wie ich sie gepostet habe, der Bestitz und die Veröffentlichung (sofern man der Urheber ist) sind 100% legal. Kleines Beispiel: Ein Photograph mach Bilder einer Nazidemo, auf der munter Fahnen mit verfassungswidrigen Symbolen geschwungen werden, und diese werden dann in einer Zeitung abgedruckt. Denkt ihr wirklich, daß man der Zeitung oder dem Photographen die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen vorwerfen kann? Das muss euch doch selbst ein bißchen albern vorkommen?