|
Rauchverbote sind verfassungswidrig siehe Inhalt
Antworten
|
|
 30 Jul 2008, 14:12
|

Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
|
@Foxxinator, Socres, CrunchHead:
Das Bundesverfassungsgericht sprach höchstrichterlich, dass ein Rauchverbotsgesetz mit Ausnahmen durchaus möglich ist, wenn die Ausnahmen für alle gleich sind. Das beinhaltet aber auch, dass es eben gar keine Ausnahmen geben kann, also ein generelles Rauchverbot.
Und hier wird in Deutschland wieder gleichgemacht. Warum darf mein Nachbarwirt, bloss, weil er zwei Räume hat, die Raucher mit abgreifen, während ich mit meiner Einraumkneipe keine Raucher zulassen darf.
Gleiches Recht für alle und das bedeutet in diesem Fall: Jeder darf Raucher in seinem Lokal empfangen. Bedingung ist, dass der Gastwirt, sofern er die Möglichkeiten hat, die Nichtraucher zu schützen hat. Das Gericht bezifferte die Untergrenze der Möglichkeiten eben mit 75qm und Einraumkneipe.
Eine Durchsetzung des Verbotes indes rückt dadurch in weite Ferne. Auf der einen Seite wird niemand seine Stammkneipe wegen Bruch des Rauchverbotes anzeigen. Auf der anderen Seite wird es für jeden Ordnungshüter unmöglich festzustellen, ob die Kneipe nun die Kriterien erfüllt oder nicht. Schon bei der Nebenraumregelung war kaum mehr konkret zu sagen, welcher Raum als Nebenraum gilt und welcher nicht. Jetzt auch noch feststellen zu müssen, ob die Kneipe über 75qm oder weniger besitzt ist kaum möglich. Einzige Lösung bleibt nur noch ein massiger Bürokratieoverhead, der so nicht sein müsste, hätten wir ein generelles Rauchverbot.
Wollen wir ernsthaft bürokratische Hindernisse abbauen und Existenzgründern (zu denen auch Kneipwirte gehören) die Gründung erleichtern, brauchen wir Gesetze, die nicht schon durch das Lesen der Ausnahmen unverständlich werden. Nun kann man sich überlegen, was schlimmer ist: ein halber Monat Betriebsausfall, durch bürokratische Hindernisse, oder der lediglich gefühlte Schaden bei einem generellen Rauchverbot.
Ps: das ein reeller Schaden auftritt, wenn man durch Ausnahmen in einzelnen Gaststätten rauchen darf, war abzusehen.
--------------------
bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|