_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 409 gäste
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 02 Aug 2008, 13:20
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Soeben hat mir ein Brief von den netten Herren in grün schön den Tag versaut. Ich wäre beim Fahren unangeschnallt bzw FALSCH angeschnallt gefilmt worden. Never. Ich fahre nie nie nie unangeschnallt. Aber wie bitte kann man sich falsch anschnallen?Gibts da ne Vorschrift? Würd ich gern wissen bevor ich Widerspruch einlege angry.gif

Dieser Beitrag wurde von stella: 02 Aug 2008, 13:28 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 14:05

*********

Punkte: 4457
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:40 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 14:17
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Wenn du den Schultergurt unter der Achsel anstatt über der Schulter langführst gilt das als nicht
angeschnallt.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 14:19
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Unter der Brust, aber immernoch über die Schulter dann...unter der Achsel, nene...ALso ist das dann doch angeschnallt?

Dieser Beitrag wurde von stella: 02 Aug 2008, 14:20 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 14:32
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

bild kann nicht angezeigt werden

Nur so ist es richtig. Alles andere gilt als nicht angeschnallt.

Interessante Fakten am Rande:
Der Dreipunktgurt rettet alle 7 Sekunden ein Leben. Er gilt deswegen als eine der acht wichtigsten
Erfindungen aller Zeiten. Er dient dazu volkswirtschaftlichen Schaden durch Verletzungen bei Unfällen
zu vermeiden. Das sind Kosten für Arbeitgeber, Versichertengemeinschaften und die Rettungsdienste.
Aus diesem Grund wird das Nicht-Anlegen, bzw. Falsch-Anlegen (dass die Rückhaltewirkung des
Gurtes beeinträchtigt) bestraft.

Quelle: Wikipedia
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 15:13
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Aber es ist echt nicht einzusehen, dass der bei ner Frau über die Brust gehen muss wink.gif Ob man da so argumentieren kann biggrin.gif...?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 15:19
avatar
Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Vermutlich nur, wenn du solche Brüste hast, dass der Gurt nicht ausreicht. blush.gif

Normal kommt der Gurt ja auch zwischen den Brüsten zum liegen, wie ja auch von vielen Frauen
erschreckenderweise Umhängetaschen getragen werden.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 16:50
avatar
5. Schein
******

Punkte: 878
seit: 03.02.2005

Zitat
Soeben hat mir ein Brief von den netten Herren in grün schön den Tag versaut. Ich wäre beim Fahren unangeschnallt bzw FALSCH angeschnallt gefilmt worden


ähm... ich denke du hast ein Recht darauf das belastende Material zu sehen... einfach sowas behaupten kann ja jeder...
und wenn du dich dann schuldig fühlst könnte man ja noch hinterfragen wie ein solcher Film entstanden ist und ob das überhaupt rechtens war
(so im Sinne von durftest Du überhaupt gefilmt werden und wenn ja, wurde dann überhaupt richtig gefilmt)

auf der anderen Seite vergisst du die Sache schneller, wenn du die 30 € einfach überweist und nicht weiter drüber nachdenkst wink.gif


--------------------
guckst du mal hier:Oceana Band www.oceana-band.de
die neue CD ist nun erhältlich


ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 17:10
avatar
2. Schein
**

Punkte: 130
seit: 30.12.2007

Zitat(Chris @ 02 Aug 2008, 15:19)
Normal kommt der Gurt ja auch zwischen den Brüsten zum liegen, wie ja auch von vielen Frauen erschreckenderweise Umhängetaschen getragen werden.
*

Das schockiert mich auch immer wieder positiv blush.gif biggrin.gif


--------------------
"Das Gewissen sagt "nein",
mein Herz das sagt "ja"
der Verstand der lenkt ein
und ich selbst, bin zu schwach."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 18:34
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Zitat(wechselstrom @ 02 Aug 2008, 16:50)


auf der anderen Seite vergisst du die Sache schneller, wenn du die 30 € einfach überweist und nicht weiter drüber nachdenkst wink.gif
*


Das ist aber ne Menge für mich, und ärgern tut´s mich obendrein...Das mit dem Material wird schwierig außerhalb einer Gerichtsverhandlung, da ich da unterwegs war und die Polizeidirektion in Weimar ist. Also die müssen mir das definitiv zeigen?Da ist mir aber wirklich nach streiten, da ich ja definitiv angeschnallt war, die Frage ist nur, wie....
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 19:07
avatar
*blinzel*
*********

Punkte: 5141
seit: 26.03.2004

frag doch einfach mal nach dem beweismaterial ...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 19:24
avatar
*********

Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

angehängtes Bild

so ist es richtig happy.gif


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 20:08
avatar
old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

normalerweise wird doch ein standbild mitgeschickt, oder nicht? Ruf doch einfach mal bei der polizeistation an und frag was der scheiß soll..


--------------------
Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Perseus
post 02 Aug 2008, 21:39
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Zitat(yocheckit @ 02 Aug 2008, 20:08)
normalerweise wird doch ein standbild mitgeschickt, oder nicht?
*


Kommt aufs Bundesland, wenn nicht gar auf die einzelnen Dienststellen der Polizei, an.
Bei meinen thüringer Vergehen hab ich noch kein Bild direkt mitgeliefert bekommen, hätte ich (vmtl. gegen Gebühr?) anfordern müssen, bei meinem bayrischen Verstoß kam ein Bild...
AntwortenZitierenTOP
post 02 Aug 2008, 22:06
avatar
old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

mal unabhängig davon wie es geregelt ist, aber sowas finde ich schon mal unter aller sau.. das ist wie mit parken im parkverbot. ich glaube das vorgehen hat system, da die einstreichbaren gebühren bei widersprüchen einfach höher sind.. fotos werden doch eigentlich sowieso immer gemacht. man verlässt sich einfach darauf, dass ein paar leute die bilder wirklich sehen wollen und dann einsehen müssen, dass sie zu zahlen haben. bin nicht der meinung, dass das im sinne eines rechtsstaates ist, der die bürger bei fehlverhalten aufklären sollte.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: