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post 03 Aug 2008, 00:51
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try to live while god says no
*********

Punkte: 3321
seit: 14.10.2003

Die Fotos sind wohl kaum dazu da, dass sich jemand darauf verlässt, dass die einer sehen will, sondern schon erforderlich, um eine Anklage zu beweisen. Nur weil n Bulle sagt, Du hast da was falsch gemacht, ohne dass er Dich auf frischer Tat ertappt, reicht wohl kaum als Beweis aus; insofern sind die Fotos als Beweislast immanent.
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post 03 Aug 2008, 02:04
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Der Staat schreibt einen Führerschein vor, der soundsoviele Theorie und Praxisstunden enthält und mit
einer Prüfung auf beiden Gebieten abgeschlossen wird. Das sollte doch reichen um Fehlverhalten
frühzeitig aufzuklären. Weiterhin bekommt man eine Begründung auf der "Anklage".

Soll euch der Staat noch die Butter auf's Brot schmieren?
Und wenn man wirklich keinen Plan hat, kann man sicher auch auf der Polizeidirektion noch mal
anrufen und nachfragen, was genau falsch war.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 06 Aug 2008, 17:56
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

So wie es nun aussieht haftet man tatsächlich auch für seine Mitfahrer, in Zukunft werde ich mich also im Minutentakt umdrehen, ob sich dahinten mal wieder ne Madame abgeschnallt hat zum Strickjäckchen-ausziehen, anstatt nach vorne zu gucken....Subba. smile.gif
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post 06 Aug 2008, 18:39
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6. Schein
*******

Punkte: 1280
seit: 25.10.2003

das war aber schon immer so;)
aber löhnen könnte ja dann der verursacher^^
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post 06 Aug 2008, 19:11
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hatten die das nicht mal geändert?
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post 06 Aug 2008, 20:17
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pssst!
****

Punkte: 424
seit: 17.09.2006

Ich war auch der Meinung das jeder Insasse selbst zahlt!


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84 takes a lifetime, and Bobby does it better

watching Creed videos years later, I now realize that Scott Stapp was a primadona!
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post 06 Aug 2008, 20:34
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kurz und klein
*******

Punkte: 1349
seit: 24.05.2007

vllt von land zu land unterschiedlich...hehe,oder doch nich blush.gif

Dieser Beitrag wurde von foXXXinator: 06 Aug 2008, 20:39 bearbeitet


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Zitat
Autonome legen Rohrbomben, zünden Autos an, besetzen Häuser. Und jetzt haben sie auch noch die Jagd auf unsere Deutschland-Fähnchen eröffnet!


Juri war hier.
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post 07 Aug 2008, 09:27

3. Schein
***

Punkte: 170
seit: 06.11.2003

hi stella, schlechte Karten...

aus OLG Hamm 2007-10-29; 2 Ss OWi 695/07:
Das Amtsgericht hat zutreffend angenommen, dass der Betroffene der Gurtanlegepflicht nicht nachgekommen ist, weil er – wie das Amtsgericht festgestellt hat – das Gurtschloss zwar verriegelt, den Schultergurt jedoch nicht über die Schulter, sondern unter dem linken Arm geführt hatte. Damit hatte er den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt im Sinne des § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO. Es ist hinreichend geklärt, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes nicht die beliebige Verwendung des Gurtes in irgendeiner Art und Weise bedeutet, sondern dass der Gurt nur dann „angelegt“ ist, wenn er entsprechend seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch ordnungsgemäß benutzt wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn er so verwendet wird, dass er die ihm zugewiesene Schutzfunktion im Schulter- und Beckenbereich des Fahrzeuginsassen erfüllen kann, was nur dann zu bejahen ist, wenn der Schultergurt auch tatsächlich über die Schulter geführt wird (vgl. hierzu OLG Hamm VRS 69, 460; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 21 a StVO Rdnr. 4 m. w. Nachweisen).
Von dieser Gurtanlegepflicht war der Betroffene auch nicht etwa nach § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 – 6 StVO befreit.
Diese Auslegung der Vorschrift über die Anschnallpflicht entspricht dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Es ist erwiesen, dass durch die Benutzung von Sicherheitsgurten die Zahl der Unfalltoten und Schwerverletzten erheblich gesenkt werden kann. Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen können durch ordnungsgemäßes Anlegen eines Sicherheitsgurtes vermieden oder zumindest abgeschwächt werden (vgl. Hentschel, a.a.O., § 21 a StVO Rdnr. 1). Ein derartiger Erfolg kann jedoch nur dann in vollem Umfang eintreten, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte von den Fahrzeuginsassen so benutzt werden, wie es aufgrund der Konstruktion der Gurte vorgesehen ist. Nur der angepasste Gurt sichert optimal. Er muss der Körperbeschaffenheit des Trägers entsprechen, richtig angepasst und so angelegt sein, dass er die durch § 35 a StVZO erstrebte Rückhaltewirkung vollständig erfüllt (vgl. OLG Hamm a.a.O.). Das ist u.a. nicht der Fall, wenn der Schultergurt wie im vorliegenden Fall – unter der Achsel hindurchgeführt wird.



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www.thalheim-e-ontour.de
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post 07 Aug 2008, 09:53
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Automatix
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Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Mir stellt sich da eher die Frage, warum sich Leute anders anschnallen als vorgeschrieben... ich meine wie viele Möglichkeiten habe ich denn, mich anzuschnallen, ohne dass es unbequem ist... imho nur eine, die richtige!


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 07 Aug 2008, 12:43
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Zitat(cleanerjp @ 06 Aug 2008, 18:39)
das war aber schon immer so;)
aber löhnen könnte ja dann der verursacher^^
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Sieht schlecht aus bei ner Mitfahrgelegenheit, von der ich nur noch die nummer hab...Gott wie hieß die eigentlich.... no.gif
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post 07 Aug 2008, 12:47
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Zitat(Sigurd @ 07 Aug 2008, 09:53)
Mir stellt sich da eher die Frage, warum sich Leute anders anschnallen als vorgeschrieben... ich meine wie viele Möglichkeiten habe ich denn, mich anzuschnallen, ohne dass es unbequem ist... imho nur eine, die richtige!
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Hast du auch viel Ahnung von, du MANN wink.gifwink.gif
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