_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 457 gäste

> Kündigung vor Antritt der Arbeit Kann da was passieren?

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 18 Aug 2008, 11:31
avatar
V.
*******

Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat:
Also ich hab letzten Monat einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass mein Arbeitsverhältnis am 21.08. beginnt.
Nun hab ich allerdings einen Plan B und bin nicht mehr auf die Stelle angewiesen und möchte ihn vor Antritt auflösen/kündigen.

Im Vertrag steht folgende Klausel:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 20. August 2009, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über en 20.August 2009 hinaus kann einvernehmlich vereinbart werden.

Während der Befristung ist eine ordentliche Kündiung des Arbeitsvertrages für beide Seiten, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Meine Frage:

Wenn dort nun steht "während der Befristung" bleibt eine Auflösung des Vertrags heute zum 18.08. von den 4 Wochen Kündiungsfrist unberührt und ich müsste am 21.08. nicht dort anfangen, oder?????


--------------------
HEUTE GEHÖRT UNS DIE WELT

bild kann nicht angezeigt werden

bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 18 Aug 2008, 16:08
avatar
2. Schein
**

Punkte: 130
seit: 30.12.2007

Soweit ich weiß kann man doch innerhalb der Probezeit jedentag fristlos kündigen und gekündigt werden, ohne das irgendwelche gründe genannt werden müssen. Egal von welcher seite, zumindest habe wenn ich mich nicht irre das so wärend der ausbildung bei gebracht bekommen.

Aber wenn du es ganz genau wissen willst rufst du einfach bei der nummer an die ich dir gleich per PM zukommen lasse (rechtsschutz der gewerkschaften).

LG Basti


--------------------
"Das Gewissen sagt "nein",
mein Herz das sagt "ja"
der Verstand der lenkt ein
und ich selbst, bin zu schwach."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 18 Aug 2008, 17:09
avatar
verkwirtsch
*********

Punkte: 4565
seit: 09.04.2004

Zitat(Bastiano @ 18 Aug 2008, 16:08)
Soweit ich weiß kann man doch innerhalb der Probezeit jedentag fristlos kündigen und gekündigt werden, ohne das irgendwelche gründe genannt werden müssen.
*

Das gilt auch nur, wenn vertraglich ne Probezeit vereinbart ist. Und die beginnt dann auch erst, wenn du anfängst zu arbeiten.


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden

bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
Beiträge
Schnien   Kündigung vor Antritt der Arbeit   18 Aug 2008, 11:31
Aristoteles   Ok also ich kann dir zumindest sagen, dass in mein...   18 Aug 2008, 12:05
Innervision   Hm, leider bleibt dir ja nichts anderes als zum nä...   18 Aug 2008, 12:08
Zappelfry   Sry, ich glaube nicht. Allerdings kann ich das nic...   18 Aug 2008, 12:08
onkelroman   alles, was im arbeitsvertrag steht, gilt. alles, w...   18 Aug 2008, 12:11
Zappelfry   Im Vertrag steht aber drin, dass man arbeiten wird...   18 Aug 2008, 12:27
onkelroman   also vaddern meint, dass du (da du ja unterschrieb...   18 Aug 2008, 16:57
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: