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> Kündigung vor Antritt der Arbeit Kann da was passieren?

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post 18 Aug 2008, 11:31
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V.
*******

Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat:
Also ich hab letzten Monat einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass mein Arbeitsverhältnis am 21.08. beginnt.
Nun hab ich allerdings einen Plan B und bin nicht mehr auf die Stelle angewiesen und möchte ihn vor Antritt auflösen/kündigen.

Im Vertrag steht folgende Klausel:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 20. August 2009, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über en 20.August 2009 hinaus kann einvernehmlich vereinbart werden.

Während der Befristung ist eine ordentliche Kündiung des Arbeitsvertrages für beide Seiten, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Meine Frage:

Wenn dort nun steht "während der Befristung" bleibt eine Auflösung des Vertrags heute zum 18.08. von den 4 Wochen Kündiungsfrist unberührt und ich müsste am 21.08. nicht dort anfangen, oder?????


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Antworten(15 - 17)
post 18 Aug 2008, 17:09
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verkwirtsch
*********

Punkte: 4565
seit: 09.04.2004

Zitat(Bastiano @ 18 Aug 2008, 16:08)
Soweit ich weiß kann man doch innerhalb der Probezeit jedentag fristlos kündigen und gekündigt werden, ohne das irgendwelche gründe genannt werden müssen.
*

Das gilt auch nur, wenn vertraglich ne Probezeit vereinbart ist. Und die beginnt dann auch erst, wenn du anfängst zu arbeiten.


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post 18 Aug 2008, 17:54
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schokladenmädchen
*****

Punkte: 735
seit: 19.04.2005

kann dir nur sagen, wie das bei mir war.
ich bin persönlich hingegangen, gleich als ich wusste, dass ich den vertrag nicht halten kann, ich hatte den arbeitsvertrag schon unterzeichnet aber arbeitsbeginn wäre erst in 2 oder 3 wochen gewesen.
die waren recht dankbar, dass ich es zügig gesagt hab, so konnten sie noch weiter nach jemand anderen suchen.
und prinzipiell kann dich ja nu keiner zwingen arbeiten zu gehen.


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