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> Kündigung vor Antritt der Arbeit Kann da was passieren?

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post 18 Aug 2008, 11:31
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V.
*******

Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat:
Also ich hab letzten Monat einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass mein Arbeitsverhältnis am 21.08. beginnt.
Nun hab ich allerdings einen Plan B und bin nicht mehr auf die Stelle angewiesen und möchte ihn vor Antritt auflösen/kündigen.

Im Vertrag steht folgende Klausel:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 20. August 2009, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über en 20.August 2009 hinaus kann einvernehmlich vereinbart werden.

Während der Befristung ist eine ordentliche Kündiung des Arbeitsvertrages für beide Seiten, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Meine Frage:

Wenn dort nun steht "während der Befristung" bleibt eine Auflösung des Vertrags heute zum 18.08. von den 4 Wochen Kündiungsfrist unberührt und ich müsste am 21.08. nicht dort anfangen, oder?????


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ProfilPM
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post 18 Aug 2008, 12:28
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Du hast ja zugesichert, dass der Arbeitgeber deine Arbeitskraft erhält. Die 4 Wochen im Vertrag sind ja
auch eine Planungsfrist für den Arbeitgeber, damit du ihm nicht einfach so davon rennst. Von daher
kann man davon ausgehen, dass du auch den Vertrag nicht im Vorfeld ohne die vierwöchige Frist
beenden kannst. Fraglich wäre, ob die die Kündigungsfrist dann losläuft, wenn du kündigst, oder erst ab
dem ersten Arbeitstag. Sind bei dir aber nur drei Tage Unterschied, von daher wohl egal.

Der Arbeitgeber kann dich wohl durchaus verpflichten, die ersten vier Wochen zu machen. Es könnte
aber auch sein, dass man mit ihm über einen Auflösungsvertrag reden kann, der deinen Arbeitsvertrag
noch vor Arbeitsbeginn auflöst, da er dann keine Lust hat dich für nur für vier Wochen zu beschäftigen.

Wenn du aber nicht antrittst, kann der Arbeitgeber durchaus von dir Schadensersatz fordern (wegen
Nichterfüllung der Pflichten in deinem Vertrag). Wenn du aber innerhalb der Kündigungsfrist dort
arbeitest sollte er dir nichts können.

Ich würde einfach mal in der Personalabteilung dort anrufen und nachfragen, wie die es sehen.


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