|
Kündigung vor Antritt der Arbeit Kann da was passieren?
Antworten
|
|
 18 Aug 2008, 12:28
|

Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
|
Du hast ja zugesichert, dass der Arbeitgeber deine Arbeitskraft erhält. Die 4 Wochen im Vertrag sind ja auch eine Planungsfrist für den Arbeitgeber, damit du ihm nicht einfach so davon rennst. Von daher kann man davon ausgehen, dass du auch den Vertrag nicht im Vorfeld ohne die vierwöchige Frist beenden kannst. Fraglich wäre, ob die die Kündigungsfrist dann losläuft, wenn du kündigst, oder erst ab dem ersten Arbeitstag. Sind bei dir aber nur drei Tage Unterschied, von daher wohl egal.
Der Arbeitgeber kann dich wohl durchaus verpflichten, die ersten vier Wochen zu machen. Es könnte aber auch sein, dass man mit ihm über einen Auflösungsvertrag reden kann, der deinen Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsbeginn auflöst, da er dann keine Lust hat dich für nur für vier Wochen zu beschäftigen.
Wenn du aber nicht antrittst, kann der Arbeitgeber durchaus von dir Schadensersatz fordern (wegen Nichterfüllung der Pflichten in deinem Vertrag). Wenn du aber innerhalb der Kündigungsfrist dort arbeitest sollte er dir nichts können.
Ich würde einfach mal in der Personalabteilung dort anrufen und nachfragen, wie die es sehen.
--------------------
bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|