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> Kündigung vor Antritt der Arbeit Kann da was passieren?

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post 18 Aug 2008, 11:31
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V.
*******

Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat:
Also ich hab letzten Monat einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass mein Arbeitsverhältnis am 21.08. beginnt.
Nun hab ich allerdings einen Plan B und bin nicht mehr auf die Stelle angewiesen und möchte ihn vor Antritt auflösen/kündigen.

Im Vertrag steht folgende Klausel:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 20. August 2009, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über en 20.August 2009 hinaus kann einvernehmlich vereinbart werden.

Während der Befristung ist eine ordentliche Kündiung des Arbeitsvertrages für beide Seiten, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Meine Frage:

Wenn dort nun steht "während der Befristung" bleibt eine Auflösung des Vertrags heute zum 18.08. von den 4 Wochen Kündiungsfrist unberührt und ich müsste am 21.08. nicht dort anfangen, oder?????


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post 18 Aug 2008, 13:17
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karmacoma
******

Punkte: 819
seit: 11.11.2005

halbwissen aus arbeitsrecht:
selbst wenn du gegebene fristen nicht einhältst, wird sich für den arbeitgeber da kaum ein gang zum gericht lohnen. im zweifelsfalle muss er dir auf jeden fall den enstandenen schade nachweisen, was meistens gar nicht oder nur mit einem ordentlichen aufwand möglich ist, welcher dann schon wieder nicht verhältnismäßig sein wird.


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