|
|
|
 30 Dec 2008, 20:15
|
Neuling
Punkte: 4
seit: 30.12.2008
|
So, habe mit Hilfe der Vordrucke hier und bei studiVZ ein Schreiben aufgesetzt, sowohl an VSR als auch an PVZ, das noch heute per Einschreiben raus ging... Ab jetzt ist Daumen drücken angesagt.
|
|
|
|
|
 30 Dec 2008, 20:28
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
was hast du letztendlich gemacht? gesxagt der ihre belehrung is unzureichend oder dass sie betrogen haben??
eine mail ein fax ein einschreiben... kootz ich komm nich voran
|
|
|
|
|
 30 Dec 2008, 23:16
|
Neuling
Punkte: 2
seit: 30.12.2008
|
Heyho, ich wurde heute ebenfalls Opfer. Habe keine Lust, das alles nochmal hier zu schildern, ich habe mich durch blöde Geschichten gewühlt, die richtigen Antworten gefunden und bereits meinen Widerruf per Einschreiben verschickt. Danke schonmal an alle, die hier zur Hilfe der Opfer beitragen!
Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich nicht zweimal meine Adresse angegeben habe bzw. auch zweimal unterschrieben habe. Ich habe bei einer Person angefangen, wurde dann aber zu einer anderen geschickt und bin mir unklar, ob ich bei der ersten Person auch unterschrieben habe. Habe auch nur einen Durchschlag, den von der zweiten Person. Somit würde ich mit dem jetzigen Einschreiben nur einen Vertrag kündigen. Mir kommt nun die Idee, ob ich mit einem weiteren Einschreiben einfach ALLE Verträge, die am 30.12.08 abgeschlossen wurden, widerrufen soll? Oder ist das nicht möglich?
edit: Dass ich keinen Durchschlag des Vertrages habe, ist kein Grund, der das Ganze ungültig macht, oder?
Beste Grüße, Johannes
Dieser Beitrag wurde von hhsjoe: 30 Dec 2008, 23:36 bearbeitet
|
|
|
|
|
 31 Dec 2008, 15:27
|
Neuling
Punkte: 4
seit: 30.12.2008
|
Hey! also ich habe das meiste aus dem Schreiben genommen: Zitat Kundennummer: xxxxxxxxxx Abonnement: Stern
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstossen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstösst gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Sollten Sie trotz dieser reihe an Verstössen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr mit Ihnen.
Hochachtungsvoll MfG
|
|
|
|
|
 31 Dec 2008, 16:22
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
also bei mir kam da der gleiche brief zurück wie auf den ganz normalen widerruf... nur meiner war nich so lang
|
|
|
|
|
 31 Dec 2008, 18:35
|
Neuling
Punkte: 2
seit: 30.12.2008
|
Zitat(evilsheep @ 31 Dec 2008, 15:22) also bei mir kam da der gleiche brief zurück wie auf den ganz normalen widerruf... nur meiner war nich so lang  Also eine Absage? Mit welcher Begründung wenn?
|
|
|
|
|
 02 Jan 2009, 14:33
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
es kam halt sowas dass mein "Widerruf " zu spät käme.. obwohl ich ja geschrieben habe, dass es sich um Täuschung handle und ich den vertrag nich anerkenne und anfechte...
und dass meine kündigung zu heft 6 in 2010 bestätigt wirde -.- OMG
Dieser Beitrag wurde von evilsheep: 02 Jan 2009, 14:46 bearbeitet
|
|
|
|
|
 02 Jan 2009, 16:52
|
1. Schein 
Punkte: 17
seit: 28.11.2008
|
also ich habe meinen widerruf schon vor einer weile gesendet, ca 1 monat, und bisher kam nix. weder eine antwort, noch eine zeitschrift. ist es gut? ^^
|
|
|
|
|
 05 Jan 2009, 11:39
|
2. Schein  
Punkte: 62
seit: 21.05.2008
|
Zitat(007499 @ 02 Jan 2009, 15:52) also ich habe meinen widerruf schon vor einer weile gesendet, ca 1 monat, und bisher kam nix. weder eine antwort, noch eine zeitschrift. ist es gut? ^^  Ja, das is gut! Haben sich bei mir auch das Porto gespart.
|
|
|
|
|
 05 Jan 2009, 13:16
|
Neuling
Punkte: 2
seit: 16.10.2008
|
Hallo Leute, Anscheinend bin ich auch raus, naja bin ja irgend wie nie Drin gewesen in so einem Abo. - hab am 13.10.08 denn Wisch unterschreiben - am 14.10. Wiederruf an VSR München, VSR Osnabrück, PVZ Stockelsdorf - am 17.11 Brief von VSR Osnabrück und PVZ das kein Abo vorliegt
seit dem hab ich nix mehr von den Vereinen gehört, keine Bestätigung, keine Rechnung und auch keine Zeitung.
Anscheinend hat der Typ vergessen die Zettel abzuschicken oder die sind nie angekommen. Bei einem Bekannten der an dem Tag dabei war und auch unterschreiben hat sieht es genauso aus.
was meint ihr, ist ja nun fast 3 Monate her und ich hab noch nichtmal eine Bestätigung bekommen.
mfg Freakey
|
|
|
|
|
 07 Jan 2009, 00:54
|
Neuling
Punkte: 1
seit: 07.01.2009
|
Ich wurde genau wie die Meisten hier Betrogen. Und zwar mir wurden zwei Verträge für den Spiegel und den Stern, beide Zeitschriften die ich schätze und sehr gerne lese, aufgedrungen. Und das getarnt als Weihnachtsgeschenk auf einem Berliner Weihnachtsmarkt und auch zwei Monate kostenlos ohne jegliche Verpflichtungen, und mit richtig viel Werbematerial so das ich die fehlende Kopie des Vertrages nicht merke.
----------------- Jetzt mein Gedanke--------------------------------------------------------
Jeder Betroffene sollte sich bei den entsprächenden Verlagen beschweren! Denn durch solche Partner wie VSR Verlagsservice Ranke verlieren Verlage ihre Integrität und das Vertrauen ihrer Leser! Das ist das schlimmste was in der Presse Passieren kann.
DESWEGEN SCHLAGE ICH VOR DAS JEDER VOR UNS EIN LESERBRIEF AN DIE ENTSPRECHENDEN REDAKTIONEN RICHTET UND AUF DAS SITTENWIDRIGES VERHALTEN IHRER PARTNER HINWEIST!WER MÖCHTE EINE ZEITUNG LESEN FÜR DIE ER GEZWUNGEN WURDE ZU ZAHLEN! Ich freue mich auf ihre Gedanken und Inhaltsvorschläge.
|
|
|
|
|
 07 Jan 2009, 15:52
|
1. Schein 
Punkte: 19
seit: 06.11.2008
|
Ich denke, dass wenn man innerhalb der 14-tägigen Frist widerruft, sparen die sich einfach das Porto, wie Gitte schon meinte. Bei mir ists jetzt auch knapp 2,5 Monate her und ich sehe die Sache als erledigt an.
|
|
|
|
|
 07 Jan 2009, 16:30
|
2. Schein  
Punkte: 62
seit: 21.05.2008
|
Zitat(kekc @ 06 Jan 2009, 23:54) .... DESWEGEN SCHLAGE ICH VOR DAS JEDER VOR UNS EIN LESERBRIEF AN DIE ENTSPRECHENDEN REDAKTIONEN RICHTET UND AUF DAS SITTENWIDRIGES VERHALTEN IHRER PARTNER HINWEIST!WER MÖCHTE EINE ZEITUNG LESEN FÜR DIE ER GEZWUNGEN WURDE ZU ZAHLEN! Ich freue mich auf ihre Gedanken und Inhaltsvorschläge.  Dein Idealismus in Ehren, aber: 1. Jeder der aus der Sache raus ist (und das sind letztendlich alle), interessiert sich nicht mehr für den Scheiß... war ja stressig genug. Ein "Uns" gibt’s deswegen nicht wirklich. Mehrere Betroffene haben sich bei den Verbraucherzentralen beschwert und wenige haben Anzeige erstattet. Erfolg gleich 0! Da helfen meiner Meinung nach nur noch Gesetzesänderungen was das Direktmarketing angeht. 2. Einige haben bereits Redaktionen angeschrieben oder zumindest so getan. Im Normalfall bekommst du keine Antwort. Selbst die "Adrem (Dresden)" hat sich nicht die Mühe gemacht auf Anfragen zu reagieren. 3. Unser Verlagsservice "Ranke&Co" lasst eine Vielzahl von unabhängigen Direktvermittlern, unter anderen auch "Drückerbanden", für sich arbeiten. Das Image der Firmengruppe ist zwar sehr schlecht, aber solange die Abozahlen stimmen und es offiziell nur wenige "Schwarze Schafe" gibt, werden die Verlange in relativ schweren Zeiten nicht darauf verzichten. Zurzeit ist eh Flaute… wahrscheinlich sind die Drücker frühestens in der Prüfungszeit spätestens im Frühling wieder auf Dummfang. Du siehst ja, es gibt derzeit kaum noch Betrugsopfer. Hilft alles nüscht!
|
|
|
|
|
 07 Jan 2009, 16:41
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
Zitat(gitte2001 @ 07 Jan 2009, 15:30) Jeder der aus der Sache raus ist (und das sind letztendlich alle),  schön wärs...
|
|
|
3 Nutzer liest/lesen dieses Thema (3 Gäste)
0 Mitglieder:
|