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VSR Verlagsservice Abofalle

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post 09 Feb 2010, 18:13

1. Schein
*

Punkte: 24
seit: 09.01.2010

kriegt man immer antwort auf einen widerruf? oder kann es sein, dass die den widerruf bearbeitet haben, aber keinen brief zurücksenden?
ProfilPM
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post 11 Feb 2010, 23:12

1. Schein
*

Punkte: 18
seit: 18.09.2009

ich hab nach dem Widerruf auch nichts mehr bekommen

es kommt nur mal ab und zu vor das man nach den Widerruf noch irgend etwas von den bekommt

Wichtig !!
Hebt alles auf !!!!
Einschreiben
Rückschein
Vertrag Zettel
Widerruf


Man weis nie.
nicht das die euch denken lassen (wir schicken denen erst mal 3-4 Wochen nichts, bis dahin haben die leute das wichtige Zeg weggeworfen) danach können sie uns nicht mehr beweisen.


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ProfilPM
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post 12 Feb 2010, 15:22

1. Schein
*

Punkte: 24
seit: 09.01.2010

du bist aber schon raus auus dem "vertrag"? obwohl die sich nicht gemeldet haben?
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post 12 Feb 2010, 16:50
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dLikP
*******

Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Zitat(dianthussi @ 12 Feb 2010, 14:22)
du bist aber schon raus auus dem "vertrag"? obwohl die sich nicht gemeldet haben?
*

Ob die sich melden oder nicht ändert ja nichts an deiner Kündigung. Wenn die rechtens war und die sich nicht melden, dann is das trotzdem so. Wär ja noch schöner wenn man durch Ignorieren von Kündigungen diese ungeschehen machen könnte.


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flickr
Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
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post 12 Feb 2010, 20:10

Neuling


Punkte: 2
seit: 11.02.2010

ich hab jetzt nicht alle seiten durchgelesen. mein problem ist, dass ich schon zwei zeitschriften - und gestern die erste rechnung erhalten habe.
der vertragsabschluss beruht auch bei mir auf betrug, der verkäufer hat mir absolut ins gesicht gelogen, selbst auf konkretes fragen hin.

jedenfalls... ist die situation jetzt anders?
der vertrag kam nur durch betrug zu stande, denn auch auf mehrmaliges fragen hin, meinte der verkäufer/betrüger, ich müsste nichts kündigen, nach zwei monaten gratis läuft das probeabo von ganz allein aus - und sie würden sich dann bei MIR melden.
daheim angekommen hab ich trotzdem per mail gleich widerrufen.
daraufhin kam ein brief, in dem stand mein anliegen könnte nicht bearbeitet werden, weil ich keine kundennummer angegeben habe und ohne die kann man nichts machen. ich dachte mir dann - tja, widerrufen hab ich, kundennummer hab ich nicht, was soll ich auch machen. auf eine weitere email haben sie nicht reagiert.
kürzlich kam dann die erste ausgabe vom spiegel, was anlass war, diesem verein nochmal eine mail zukommen zu lassen, in der ich um eine bestätigung bat, dass dieses 2-monatige probeabo von selbst auslaufen würde, wie es der verkäufer mir versprochen hat - keine antwort.
Gestern dann die erste Rechnung. Ich habe nicht vor diese zu zahlen, und hab auch wieder mit emails reagiert, in denen ich ihnen schrieb, das ich ja rechtzeitig widerrufen habe - und schließlich erst jetz durch die rechnung die kundennummer erhalten habe. Bisher keine Antwort (aber eine Bestätigungsmail).

Ja, bezahlen werde ich natürlich nicht. davon abgesehen steht mir ein auslandssemester bevor, und in einer woche werde ich nicht mehr hier sein und ich habe auch gar keine zeit mich um diese betrüger zu kümmern. wenn dir mir meinen widerruf jetzt nicht bestätigen / stornieren - was kann mir dann passieren, wenn ich einfach nicht reagiere, nicht bezahle..?
Betrogen wurde ich, ganz klar. mir wurde erzählt, die widerrufsbelehrung auf dem Formular, welches ich unterschriebne habe sei nicht gültig...

hat jemand erfahrungen, wie ist es so ausgegangen? soll ich doch zur polizei gehen und anzeige erstatten?
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post 12 Feb 2010, 20:20
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schräger Vogel
*********

Punkte: 8188
seit: 09.12.2003

Zitat(staeffue @ 12 Feb 2010, 19:10)
ich hab jetzt nicht alle seiten durchgelesen.
*


Du sollst nicht alles lesen, aber bitte wenigstens die Einleitung.


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post 12 Feb 2010, 20:31

Neuling


Punkte: 2
seit: 11.02.2010

ja, das habe ich gelesen. allerdings liegts bei mir schon einige zeit zurück, ich habe ja schon ausgaben vom stern erhalten. emails hab ich auch geschrieben, aber keine antwort. widerrufen hätte ich auch rechtzeitig, aber da wurde mir erzählt, dass das nicht geht, weil keine kundennummer (--> hab ich erst seit der ersten rechnung, die gestern kam). ich denk mir nun, dass es ihr problem ist, wie sie meinen widerruf und so verwalten... bin mir aber nicht so ganz sicher, was das für mich für konsequenzen haben könnte.
bei mir liegt der "vertragsabschluss" ja mittlerweile 2 monate zurück.
ProfilPM
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post 12 Feb 2010, 20:47
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schräger Vogel
*********

Punkte: 8188
seit: 09.12.2003

ja das kommt mir aber trotzdem alles sehr bekannt vor und ich möchte behaupten, dass deine situation so schon mehrfach in dem thread behandelt wurde.
ProfilPM
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post 22 Feb 2010, 19:41

Neuling


Punkte: 1
seit: 22.02.2010

Hi, auch ich bin in die Abofalle getappt.
Ich verzichte jetzt mal darauf, mich hier öffentlich über meine Dummheit zu beklagen… glücklicherweise bin ich seit heute aus dem „Vertrag“ draußen.
Ich möchte mit meinem Beitrag meinen Weg raus aus dem PVZ-Mist schildern, vielleicht hilft es ja anderen, die sich in der selben Anfangssituation wie ich damals befinden.
Am 9.1.10 unterschrieben mein Freund und ich den Wisch, genialerweise mit Angabe sämtlicher Daten und haben uns in den folgenden Wochen keine Gedanken mehr darüber gemacht.
Etwa 4 Wochen später, am 5.2.10, erhielten wir den Schrieb, in dem wir zu unserem Abo beglückwünscht wurden – von da an schaltete sich mein Hirn wieder ein und uns war sofort klar, dass wir reingelegt wurden.
Mit Hilfe dieses Forums und eines anderen (http://board.gulli.com/thread/1048192-pvz-abzocke/21/#post12580087) habe ich dann den Paragraphen-Standartbrief per Einschreiben und Rückschein am 8.2. losgeschickt:


Kundennummer: xxx
Abonnement: Der Spiegel

Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ,
in Bezug auf Ihr Schreiben, datiert auf den 02. Februar 2010, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxx meinerseits kein Vertrag eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie ein von mir unterschriebenes Formular vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig.
Ich bitte Sie, den unten stehenden Text sorgfältig zu lesen.
Am 09. Januar 2010 wurde ich im Main-Taunus-Zentrum Sulzbach von einer Mitarbeiterin ihres Unternehmens angesprochen. Die junge Frau bot mir an, zwei Monate lang 8 Ausgaben einer Zeitschrift meiner Wahl („Der Spiegel“) gratis zu beziehen. Es handle sich um eine Aktion, die dazu diene, die Zuverlässigkeit von Jugendlichen aus „sozial schwachen Milieus“ zu testen, die mit der Zustellung von Zeitschriften „etwas Geld dazuverdienen“. Die 8 kostenlosen Ausgaben seien Exemplare der Überproduktion und würden jeweils 3 bis 4 Tage nach offiziellem Erscheinen an mich gesendet. Ihre Mitarbeiterin erklärte mir, ich bekäme von Ihnen eine Evaluationskarte, anhand derer ich die Zustellung bewerten sollte.
Die Mitarbeiterin notierte auf einem Formular meine Personalien. Als sie nach meiner Bankverbindung fragte, wurde ich misstrauisch und fragte, wozu diese notwendig sei und ob nicht ein Missverständnis vorliege und es sich doch um ein Abonnement handle. Ihre Mitarbeiterin versicherte mir jedoch, es handle sich keinesfalls um ein Abonnement und meine Bankdaten seien notwendig, um lediglich zu überprüfen („Bonitätsprüfung“), ob ich Schulden bei dem Vertrieb habe, da dieser ungern Zeitschriften an Schuldner verschenke. Diese Erklärung überzeugte mich.
Schließlich sollte ich das Formular unterschreiben, um – wie ihre Mitarbeiterin beteuerte - nachzuweisen, dass das Gespräch stattgefunden habe.
Folglich unterzeichnete ich das Formular, das mit „2 Monate gratis“ überschrieben war, in dem Glauben, dass der Inhalt dieses Formulars mit den Aussagen Ihrer Mitarbeiterin übereinstimmt – nämlich, dass es sich dabei um eine kostenlose Vereinbarung zur Evaluation
der Zustellung von 8 Zeitschriften handelt und nicht um einen Vertragsabschluss, der eine Zahlungsverpflichtung meinerseits beinhaltet. Es war niemals meine Absicht, die Zeitschrift „Der Spiegel“ zu abonnieren, und ich habe niemals eine solche Absicht geäußert.
Für den gesamten Vorgang gibt es einen Zeugen, der meine Schilderung des Ereignisses bestätigen kann und dies auch an Eides statt versichern wird.
Etwa 4 Wochen später, am 05. Februar 2010, erhielt ich das besagte Schreiben von Ihnen, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Abonnement handelt, bei welchem ich als Dankeschön eine „Gutschrift“ im Wert von 8 Ausgaben erhalten würde.
Offensichtlich ist ohne mein Wissen und unter Vorgabe falscher Tatsachen durch ihre Mitarbeiterin ein rechtswidriger „Vertrag“ zustande gekommen.
Aus diesem Grund erkläre ich hiermit die Anfechtung meiner diesbezüglichen Erklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 I BGB, da ihre Mitarbeiterin mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu dieser Erklärung veranlasst hat. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gem. § 119 I 1. Alt. BGB, da ich eine Erklärung, ein kostenpflichtiges Zeitungsabonnement abschließen zu wollen, nicht abgeben wollte.
Zudem berufe ich mich auf das UWG § 4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. und Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4. Des Weiteren weise ich Sie auf §§ 16 ff. UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Es hat außerdem keine Widerrufsbelehrung stattgefunden. Gemäß § 355 BGB ist die Widerrufsbelehrung auf der Rückseite des vermeintlichen Vertragsformulars nicht rechtmäßig und somit nichtig. Demzufolge hat eine Widerrufsfrist nie begonnen, so dass ich hiermit von
meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache.
Ich bitte Sie, meine personenbezogenen Daten mit sofortiger Wirkung zu löschen und das
Abonnement unter der Kundennummer 5537713S38 zu stornieren.
Zudem werde ich keinerlei Zahlungen tätigen. Ich bitte Sie, die Lieferung der Zeitschrift "Der Spiegel" in meinem Namen nicht zu beginnen, andernfalls werde ich die Annahme verweigern.
Unabhängig von den rechtlichen Details sollten Sie im Interesse der Reputation Ihrer Firma auf die genannten Werbemethoden verzichten.

Sollten Sie sich uneinsichtig zeigen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gem. § 263 StGB stellen und die Angelegenheit sowohl an die Verbraucherzentrale als auch an einen Rechtsanwalt übergeben. Darüber hinaus werde ich den Spiegel-Verlag über Ihre Machenschaften unterrichten, ebenso die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung über den Zugang dieses Schreibens. Geschieht dies nicht
spätestens 7 Tage nach Erhalt dieses Schreibens, werde ich die oben genannten Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen



Tja, und heute kam endlich der erlösende Brief der PVZ (gestern kam derselbe Brief bei meinem Freund an, wir haben es also beide auf dieselbe Weise rausgeschafft), der uns die Stornierungsbestätigung verkündete! Und in der Wartezeit auf das Antwortschreiben kamen 2 Zeitschriften an, die ich nun behalten kann wink.gif
Klar, unser Brief mit all den Paragraphen ist natürlich nicht komplett wasserdicht, aber er war dennoch ziemlich erfolgreich. Meiner Meinung nach lag es daran, dass wir direkt mit so einem Monsterbrief geantwortet haben, anstatt erstmal einen mehr oder weniger freundlichen Widerruf zu schicken.
Ich hoffe, ich konnte jemandem mit meinem Beitrag helfen!
ProfilPM
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post 22 Feb 2010, 19:45
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dude-alicious
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Punkte: 1265
seit: 27.10.2008

letztens hat mich am bhf neustadt wieder so einer angequatscht und ich halt nur abgewunken...naja da standen grad mal so 2 DB-security leute rum, also ich zu denen und gefragt was sie davon halten, das der typ auf "unseriöse weise" zeitungsabos "verkauft": ihnen wars egal, sie seien ja nur für den bereich im bahnhof zuständig...


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When I'm Sad I Stop Being Sad And Be Awesome Instead!
ProfilPM
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post 22 Feb 2010, 20:06

*********

Punkte: 4459
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 29 Sep 2018, 22:48 bearbeitet
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post 24 Feb 2010, 18:31

Neuling


Punkte: 2
seit: 24.02.2010

Halli hallo
ich brauche in so einem Fall ganz ganz dringend Hilfe=(
Im November 09 bin ich auf dem Weg zur uni auch von einem jungen mann angesprochen wurden, der mir erzählte dass ich 2monate kostenlos eine fernsehzeitschirft testen kann um dann am ende der 2monate die auslieferung zu bewerten(ob die zeitschrift regelmäßig kam, ob es probleme gab usw)ich würde damit die familien/jugendlichen unterstützen die auf so einen job angewiesen sind und aufgrund der schwarzen schafe- diejenigen die die kohle fürs austragen kassieren, die zeitungen aber wegschmeißen- keinen bekommen. ich war natürlich so blöd und hab das schön unzterschrieben und dem mitgegeben weeping.gif als ich diese woche dann vom pvz bekam mit danksagung für das abo etc. wurde mir ein wenig schlecht da ich angeblich ein 12monatiges abo der zeitschrift hörzu bestellt habe zum schnäppchen preis von 92€!!!habe dann sofort eine email an die geschrieben und denen die situation geschildert, woraufhin ich einen brief bekam "eine vorzeitie kündigung ist aus den von ihnen genannten gründen nict möglich.vom widerrufsrecht haben sie kein gebruach gemacht.ihre einwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen umständen, die ien vorzeitige vertragsaufhebung rechtfertigen.."anbei war dann noch ein brief wo die daten der firma stand von denen die meinen "auftrag"bekommen haben: vsr verlag....
was kann ich denn nun machen?da muss es doch irgendwas geben damit ich da nix zahle und raus aus der sache bin?!!
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post 24 Feb 2010, 18:38
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eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Nein leider nicht.


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ProfilPM
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post 24 Feb 2010, 18:41
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~Beastie Girl~
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Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

du könntest dir die mühe machen, die erste seite zu lesen..oder noch einfacher: den brief zwei posts über dir kopieren und abschicken..

edit: natürlich musst du in dem brief, wenn du ihn kopiert hast, deinen Fall schildern.


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 24 Feb 2010, 22:39

1. Schein
*

Punkte: 18
seit: 18.09.2009

@sunny89

1. Nix Zahlen

2: Kündigungen mit von den beiden Büchern Gebrauch machen BGB und StGB
bzw UWG

sowie zwei Post über dir

Drohe mit Strafanzeige denn es liegt nach BGB Betrug vor !!!

Auch wenn es jetzt bar Monate schon her ist
Die Schwachköppe auf der Straße erzählen eh nur Mist

Sie haben dir was verschwiegen und dich nicht ganz aufgeklärt und das nennt man Betrug
Und das kann VSR oder PVT oder so nicht leugnen


Ps: BGB und StGB sind eure Freunde in Sachen von so was.
hab neue Signatur siehe oben der seite

Dieser Beitrag wurde von werra: 24 Feb 2010, 22:42 bearbeitet
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