|
|
|
16 Jul 2008, 18:59
|
Neuling
Punkte: 2
seit: 16.07.2008
|
habe jetzt hier schon gelesen, dass die dann einfach so dreist sind und sagen, sie finden den bestellschein nicht mehr. ich glaube ich schicke sicherheitshalber ne kopie von dem durchschlag, den ich von diesem typen bekommen habe, mitschicken.. gibt es irgend nen paragraphen, in dem das mit dem recht der bestätigung vom widerrufs steht?! danke für die antworten, das ist hier echt alles top, hilft total weiter
|
|
|
|
|
16 Jul 2008, 23:39
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 15.07.2008
|
funktioniert das mit dem strafantrag? hab ich dann meine ruhe vor denen? oder kommt dann trotzdem ne rechnung???
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 07:58
|
Neuling
Punkte: 1
seit: 17.07.2008
|
hallo zusammen, bei mir hats auch kurz ausgesetzt und ich habs mir aufschwatzen lassen. bei mir haben die allerdings was von ner geburtstagsaktion ihres verlages erzählt, aufgrund derer jetzt probeabos verschenkt werden. nach den 8 wochen würde ihr chef mich anrufen und nachfragen wann und wo ich angesprochen wurde und ob die freundlich zu mir waren. das waren zwei junge mädels, die eine so vielleicht 22, lange dunkle haare, die andere jünger, vielleicht 19, schulterlange dunkle haare, hat erzählt dass sie aus chemnitz kommt. bitches ey. gestern ging sofort nach erhalt des ersten briefes von denen per einschreiben der widerruf raus. ich hab auch reingeschrieben dass ich keinen durchschlag des originalvertrages erhalten habe. somit müsste ja der brief die erste belehrung sein und der widerruf fristmäßig stimmen. viel erfolg euch allen noch!!
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 10:25
|
Roman-Precog :o)
Punkte: 6661
seit: 14.11.2003
|
kann es sein, dass die seit paar tagen an der haltestelle "tharandter str." stehen? zumindest sind da immer ein, zwei typen mit bistrotisch, auf dem haufen plunder steht und labern alle an, von wegen "wollen sie was geschenkt ham". hatte letzten montag keene zeit, als ich dort angelabert wurde, sonst hättsch mal genauer gefragt.
--------------------
Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus! Analsex is für´n Arsch!
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 12:46
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 17.07.2008
|
hi, eine frage: verstehe ich das richtig, dass die 2 wochen widerrufsrecht erst ab der bestätigung des vertrags gelten? WIDERRUFSBELEHRUNGSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VSR-VERLAGSSERVICE Ranke & Co., Kistlerhofstraße 170, 81379 München. Ich kenne mich und will nur nichts falsch verstehen und noch was: hat jemand noch diesen vertrag? Ich muss den vertrag irgendwann weggeschmissen haben... jaja ich weiß, bin bescheuert , aber ich muss wissen, ob da irgendwas drauf stand, was den AGBs widerspricht... weiß das jemand?
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 15:59
|
Neuling
Punkte: 3
seit: 24.06.2008
|
WIE???Ihr habt was von denen geschenkt bekommen?! dann lohnt sich der ganze scheiß ja schon fast wieder hatte auch das problem dass ich erst n paar wochen nach der widerrufsfrist gecheckt hab dass ich übel abgezockt worden bin, aber wer bekannte hat die anwalt sind ist klar im vorteil naja, jedenfalls hat mir die bekannte n schreiben aufgesetzt, kann mal das wesentliche kopieren: Ein Vertrag über ein Jahresabonnement, wie von Ihnen behauptet, ist somit schon nicht zustande gekommen, da unserem Mandanten ein solches nicht angeboten worden ist. Insoweit hat Ihre Abonnement-Vermittlerin unseren Mandanten getäuscht. Unser Mandant war sehr verwundert, das von Ihnen übersandte Originalbestellformular, mit dem Text, auf den Sie sich berufen („… 12 Monate …“) zu sehen. Dies war ihm seitens der Vermittlerin so definitiv nicht mitgeteilt worden, nach deren Angaben das Probeabonnement automatisch auslaufen sollte. Mit Email vom 24.06.2008, sieben Wochen nach Vertragsschluss, hätte unser Mandant das Probeabonnement aber auch wirksam gekündigt. Wir gehen davon aus, dass hier kein Vertrag über ein Jahresabonnement des Stern zustande gekommen ist und bitten Sie um eine kurze Bestätigung, dass Sie ebenfalls von einer Beendigung des Probeabonnements unseres Mandanten nach den kostenlosen zwei Monaten ausgehen, entsprechend der Angaben Ihrer Abonnement-Vermittlerin. Insoweit müssen Sie sich die Erklärung Ihrer Abonnement-Vermittlerin zurechnen lassen. Zudem verweisen wir darauf, dass unser Mandant mit seiner Email vom 24.06.2008 seine Willenserklärung im Hinblick auf einen Vertragsschluss, wenn er eine solche durch die Unterzeichnung des Bestellformulars zum Ausdruck gebracht haben sollte, jedenfalls rechtzeitig widerrufen hat. Ihre Widerrufsbelehrung, im Kleingedruckten, in der linken unteren Ecke des Bestellformulars ist teilweise verdeckt und entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 312 Abs. 2, 355 BGB, so dass unserem Mandanten auch nach Ablauf der von Ihnen dort angegebenen zwei Wochen, weiterhin gemäß § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB ein Widerrufsrecht zusteht. Von diesem hat unser Mandant in seiner Email vom 24.06.2008 Gebrauch gemacht, so dass auch deshalb kein wirksamer Vertrag über ein Jahresabonnement des Stern zwischen Ihnen und unserem Mandanten besteht. Wir regen an, dass Sie Ihre Abonnement-Vermittlerin bezüglich der Vorgänge zur Rede stellen. Mit solchen Methoden ruinieren Sie letztlich nur Ihren Ruf und den des Stern. Hier wurde das Mitgefühl unseres Mandanten über ein angebliches Sozialprojekt angesprochen und dazu bewusst falsche Aussagen über die Art des Vertrages getroffen, für die sogar das Bestellformular manipuliert wurde. das kostet mich zwar ne gute flasche wein, aber das wars mir wert... Vielleiht hilfts jemandem, mein Vertrag wurd heute storniert, Guten!! und hier von wegen klage, ma schön alle nach stockelsdorf fahren wär doch auch mal nett schön klassentreffen aller verarschten vor deren firma
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 17:10
|
Neuling
Punkte: 5
seit: 10.07.2008
|
Hmm, hab vor einer Woche den Widerruf geschickt. Gestern kam der Rückschein an, den sie am 11. Juli (also einen Tag nach Absendung) unterzeichnet haben. Sonst kam noch keine Post, aber heute mein erster Stern...wie lange dauert es, bis ich eine Antwort kriege?
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 17:15
|
5. Schein
Punkte: 878
seit: 03.02.2005
|
Zitat(VSR-Opfer @ 17 Jul 2008, 17:10) Hmm, hab vor einer Woche den Widerruf geschickt. Gestern kam der Rückschein an, den sie am 11. Juli (also einen Tag nach Absendung) unterzeichnet haben. Sonst kam noch keine Post, aber heute mein erster Stern...wie lange dauert es, bis ich eine Antwort kriege? Is doch egal, geniess Deinen kostenlosen Stern, den Widerruf hat der VSR ja erhalten, die Bestätigung liegt Dir in den Händen (Rückschein) ... alles andere...also wann der VSR einsieht, dass die Dir keinen Stern mehr schicken brauchen ist nur eine Frage der Zeit
--------------------
guckst du mal hier: Oceana Band www.oceana-band.de die neue CD ist nun erhältlich
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 17:53
|
Neuling
Punkte: 5
seit: 10.07.2008
|
OK, danke Die "Einzugsermächtigung", die keine wahr, habe ich ja auch explizit widerrufen, also wird das ganze Geld dann schön auf mein Konto zurückgebucht!
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 18:33
|
Neuling
Punkte: 6
seit: 17.07.2008
|
hallihallo ihr lieben. ich wurde auch erwischt und stecke in der tinte. ich liste mal alles chronologisch auf. 1) am juni musste ich die post für meine zivistelle weggebringen und war in eile. wurd ich in der innenstadt angesprochen ob ich behinderten menschen helfen will, ich krieg 2 monate kostenlos ne zeitschrift und soll en feedback zurücksenden. ich war wie gesagt in höchster eile und hab schnell den wisch unterschrieben und gefragt ob auch wirklich nach den 2 monaten schluss sei. ich hab der tussi extra gesagt "und wehe ich hab en abo am hals, dann komm ich auf dich zurück". 5 minuten später kamen mir zweifel auf als ich auf der durchschrift mit blei die 12 monate durchgestrichen sah und die das orginal hatten wo die 12 monate zusätzlich bestimmt noch stehen würden. 2) im juli bekam ich ein schreiben vom vsr verlag, dass ich 14 monate en abo vom kicker hab und den preis von 26 quetsch erstattet bekomm. 3) ich hab dann gegooglet und bin auf dieses forum hier gestoßen, meine schande wurde dann leicht geschmälert, weil ich nicht der einzige gelinkte bin. dann hab ich ein schreiben bisschen umgeändert und per einschreiben (beleg hab ich!) versendet: Zitat VSR-Verlagsservice Ranke & Co Kistlerhofstr. 170 81379 München
xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx
Kundennummer: xxxxxxxxxx Abonnement: Kicker
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Kicker-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Briefes. Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr meinerseits mit Ihnen.
Hochachtungsvoll 4) heute erhielt ich einen brief, welchen ich hier schon gelesen habe. Zitat Sehr geehrte Kunde, leider können wir Ihre Schreiben nicht weiterleiten, da wichtige Vertragsbestandteile fehlen, z.b Verwaltungsfirma, Kundennr, etc... <- kundennummer stand übrigens dabei..
Bitte wenden Sie sich doch direkt an Ihre zuständige Verwaltungsfirma, welche sich Ihnen mittels Auftragsbestätigung vorstellte und der Sie auch regelmäßig ihre Rechnung erhalten.
Ihre zuständige Verwaltungsfirma wird alle Wünsche und Änderungen bearbeiten.
Da wir aus Datenschutzgründen Ihre Anschrift nicht gespeichert haben (jaja), können wir nicht mitteilen, an welche Verwaltungsfirma wir Ihr Abonnement zur Betreuung weitergeleitet haben.
MfG Betrügerfirma Ranke und Co 5) wie soll ich jetzt weiter vorgehen? ich habe schon mit meinem anwalt telefoniert und alle elemente standen im einschreiben. beleg hab ich ja. soll ich strafanzeige bei der polizei erstatten? soll ich nochmal hinschreiben eine andere adresse? email vllt? ich habe keine lust noch mehr energie da reinzustecken.... danke für eure antworten!
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 21:41
|
Neuling
Punkte: 5
seit: 17.07.2008
|
kann mir jemand die e-mail-adresse nennen, an die ich die Wiederrufsfrist schicken kann? Hab heute den "Vertrag" unterschrieben. Wann muss ich wiedersprechen, und was reinschreiben?
|
|
|
|
|
17 Jul 2008, 21:53
|
Neuling
Punkte: 5
seit: 17.07.2008
|
woher hab ihr überhaupt alle eine Kundennummer?
|
|
|
3 Nutzer liest/lesen dieses Thema (3 Gäste)
0 Mitglieder:
|