Merkblatt zum Antrag für ÜbermittlungsperreInhalt des ganzen:
Zitat
Personen die in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe des Sächsischen Meldegesetzes ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei Wiederzuzug neu beantragt werden. Die Übermittlungssperre gilt nur bei der Meldebehörde Dresden. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei. Der Antrag kann formlos persönlich oder unter Verwendung dieses Formulars bei der Meldebehörde gestellt werden. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung über die Erfassung der von Ihnen beantragten Übermittlungssperre/n erfolgt nicht.
We have enough youth, how about a fountain of smart?
"Do you know what time it is? It's do-o'clock."
"Heut mach ich mir kein Abendbrot - heut mach ich mir Gedanken!"