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> Übermittlungssperre für Meldeämter Antragsformular

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post 24 Sep 2008, 18:55
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~ Perle der Natur ~
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Punkte: 4967
seit: 25.01.2006

Merkblatt zum Antrag für Übermittlungsperre

Inhalt des ganzen:

Zitat
Personen die in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe des Sächsischen Meldegesetzes ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei Wiederzuzug neu beantragt werden. Die Übermittlungssperre gilt nur bei der Meldebehörde Dresden. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei. Der Antrag kann formlos persönlich oder unter Verwendung dieses Formulars bei der Meldebehörde gestellt werden. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung über die Erfassung der von Ihnen beantragten Übermittlungssperre/n erfolgt nicht.



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post 25 Sep 2008, 10:21
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4. Schein
****

Punkte: 480
seit: 18.11.2004

Die Meldesperre gilt dann aber auch für Anmeldung zum PKW usw. also muss man ich dann auch die Daten selber holen und zum neuen Amt bringen.

und die GEZ hat davon gar nichts - die erfahren nur das man dort wohnt - und? - das erklärt noch lange kein Radio/Fernseher/Neue Medien - maximal dass man ein Auto gemeldet hat - und da muss erst mal nachgewiesen werden, das das ein Radio drin ist.


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lusch3   Übermittlungssperre für Meldeämter   24 Sep 2008, 18:55
Stormi   Oh danke, das hab ich schon ne Weile gesucht :)   24 Sep 2008, 18:56
lusch3   btw kam grad im verteiler rum: :huh:   25 Sep 2008, 10:04
mr.orange   Zu beachten: Die Meldungssperre ist fast sinnlos....   25 Sep 2008, 10:31
nur-meine   ich habe gar kein fernseher! hab ich wirklic...   25 Sep 2008, 20:15
Juri   ​​   26 Sep 2008, 13:45
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abadd0n   Ich grab' das hier aufgrund dieser Meldung noc...   28 Oct 2010, 12:59
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