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post 06 Nov 2008, 19:44

1. Schein
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seit: 27.04.2008

Ich hab da mal eine Frage. Eigentlich ist es wohl auch ganz einfach im Prüfugnsamt nachzufragen, aber da war bis jetzt jedesmal eine riiiesige Schlange... Ich studiere an der HTW. Bei uns ist im 5. Semester ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, was ich auch absolviert hab. Das Studium geht normalerweise 8. Semester incl. der Diplomarbeit. Kann mir jemand sagen, wie das ist, wenn ich nach dem 7. Semester und vor dem Diplomarbeitssemester nochmal ein halbes Jahr Praktikum machen will. Ich will, soweit bis jetzt geplant, zwei oder drei Prüfungen in diese Praxissemester noch reinschieben. Also müsste das doch dann theoretisch ein ganz normales Semester sein, und kein Urlaubssemester oder?
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Antworten(1 - 12)
post 06 Nov 2008, 20:41
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Automatix
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seit: 09.11.2005

Mit dieser Frage wendest du dich am besten an den StuRa der HTW unter stura@htw-dresden.de wenn du schon nicht am Prüfungsamt Schlange stehen willst.

So kommen hoffentlich keinerlei Zweifel auf.


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 06 Nov 2008, 20:59
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...laut Prüfungsordnung darfst du auch erst mit dem Diplom anfangen, sobald du alle Prüfungen geschafft hast. Sollte eine Prüfung also erst in einem Semester später oder einem Jahr wiederholt werden, könntest du theoretisch auch die Überbrückungszeit noch für ein Praktikum nutzen. PRAKTISCH werden die Prüfungen des letzten Semesters allerdings meist kurzfristig nachgeschrieben. Allein deshalb weil die Hochschule angehalten wird ihre Studenten in der Regelstudienzeit abzufertigen. Das hebt die Quote cool.gif

Mein Tipp: Wenn es um ein Urlaubssemester geht am besten an den Fachbereichsbeauftragten wenden. Das ist auch der Typ (die Frau) die dir die Informationen zu deinem Praxissemester hat zukommen lassen.
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post 06 Nov 2008, 21:03

1. Schein
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seit: 27.04.2008

Es geht ja eigentlich darum, dass ich kein Urlaubssemester will, weil es ja dann kein Bafög gibt. Und an der HTW werden Prüfungen nur in den Prüfungszeiträumen (Februar, Juli) nachgeschrieben. Zumindest ist das bei meinem Studiengang so.
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post 06 Nov 2008, 21:08
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d00fk0pp
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Zitat(Fischi82 @ 06 Nov 2008, 18:44)
Kann mir jemand sagen, wie das ist, wenn ich nach dem 7. Semester und vor dem Diplomarbeitssemester nochmal ein halbes Jahr Praktikum machen will.  Ich will, soweit bis jetzt geplant, zwei oder drei Prüfungen in diese Praxissemester noch reinschieben. Also müsste das doch dann theoretisch ein ganz normales Semester sein, und kein Urlaubssemester oder?
*



Wer länger macht ist selber Schuld.....aber dein Plan könnte funktionieren. Allerdings wird das mit dem "reinschieben" sicher schwierig. Willste dich einfach mal durchfallen lassen?

EDIT-ATTACHMENT:

Nochwas....8 Semester sind 8 Semester....wenn du länger brauchst gibts auch kein bafög mehr....also entweder während das Prkatikums Bafög....oder während des Diploms...(nur so zur Info)

Dieser Beitrag wurde von CoolSun: 06 Nov 2008, 21:09 bearbeitet
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post 06 Nov 2008, 21:14

1. Schein
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Punkte: 22
seit: 27.04.2008

Ich will mich nicht durchfallen lassen. Man kann sich ja regulär von Prüfungen abmelden oder sich zur Not auch krankschreiben lassen, falls abmelden im letzten Semester nicht mehr funktioniert.

Zitat
Nochwas....8 Semester sind 8 Semester....wenn du länger brauchst gibts auch kein bafög mehr....also entweder während das Prkatikums Bafög....oder während des Diploms...(nur so zur Info)


Naja, mal so sehen: ich bin im 7. Semester, falls das 8. Semester dann ein Urlaubssemester sein müsste, würde ich dann kein Bafög bekommen. Im 9. Semester (zur Diplomarbeit) könnte ich dann aber auch kein Bafög mehr beantragen, weil die Förderungshöchstdauer mit 8 Semestern dann überschritten ist. Ich würde also ein Semester Bafög einbüßen.
Wenn es keine Urlaubssemester sein muss und ich normal weiter gemeldet bin, dann bekomme ich auch im 8. Semester Bafög.
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post 06 Nov 2008, 21:18
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1.) Wie das gegenüber Studentenwerk mit Regelstudienzeit und Urlaubssemester gehandhabt wird weiß ich nicht.

2.) Man kann sich von Prüfungen abmelden? Das kenn ich nur aus Erzählungen von der TU. Aber vielleicht geht ja sowas bei den WiWis cool.gif

Wie auch immer.....viel Glück.
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post 06 Nov 2008, 21:25

1. Schein
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Man kann sich an der HTW in jedem Studiengang von Prüfungen ganz offiziell und ohne Genehmigung abmelden. Man muss den Antrag nur 2 Wochen (oder waren es 4) vor der Prüfung im Prüfungsamt abgeben.
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post 07 Nov 2008, 10:11
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Propagandapanda
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*zustimm*
man kann sich auch für jede Prüfung anmelden, also auch für die höherer Semester, welche dann als Freischuss zählen. Sprich bei nicht bestehen wird sie nicht als durchgefallen berechnet und man nhat schonmal nen einblick in den klausuraufbau. smile.gif


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myrmikonos was here
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post 07 Nov 2008, 19:07
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d00fk0pp
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Zitat(Fischi82 @ 06 Nov 2008, 20:25)
Man kann sich an der HTW in jedem Studiengang von Prüfungen ganz offiziell und ohne Genehmigung abmelden. Man muss den Antrag nur 2 Wochen (oder waren es 4) vor der Prüfung im Prüfungsamt abgeben.
*


Mhhh.....*rotwerd*


Zitat(Pusteblumenkohl @ 07 Nov 2008, 09:11)
*zustimm*
man kann sich auch für jede Prüfung anmelden, also auch für die höherer Semester, welche dann als Freischuss zählen. Sprich bei nicht bestehen wird sie nicht als durchgefallen berechnet und man nhat schonmal nen einblick in den klausuraufbau. smile.gif
*


mhhh....*hautpschlagaderanschwill*

Wieso erzählt einem eigentlich keiner sowas... pinch.gif
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post 07 Nov 2008, 19:09
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Automatix
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Die gehen davon aus, dass du als fleißiger Student die Studienordnungen auch liest. Da stehts nämlich drin smile.gif
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post 07 Nov 2008, 19:13
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hab mir nur die Prüfungsordnung reingezogen....und die ist für jeden FB unterschiedlich....

außerdem befinde ich mich mittlerweile in der exponierten Lage zu sagen :"Scheiß drauf...hast es ja trotzdem geschafft." tongue3.gif
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