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post 24 Nov 2008, 14:03
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Froschologe
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seit: 01.10.2003

mal ganz grob verwertugsrecht != urheberrecht.

das urheberrecht kann in dtl. (z.b. im gegensatz zu den usa) nicht übertragen werden. der schöpfer ist und bleibt immer die urheber. lediglich allumfängliche oder abgestufte verwertungsrechte können abgetreten werden.

vgl. Urheberrechtsgesetz


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