Das Problem ist meines Wissens nach, dass es dazu noch keine endgültige Rechtssprechung bzw. Präzedenzfälle in Deutschland gibt. Gib mal bei Google "Diplomarbeit veröffentlichen Internet Rechte" ö.ä. ein und du bekommst 100.000 Foreneinträge mit 378.231 Meinungen. Ich habe damals bei der Anmeldung der DA unterschreiben MÜSSEN, dass ich sämtliche Verwertungsrechte abtrete (ansonsten hätte ich gar kein Thema bekommen). Auf Nachfrage inwiefern sich das mit dem deutschen UrhG verträgt, meinte der Lehrstuhl, dass sie da auch noch etwas ratlos wären. Anscheinend regelt das jede Uni/Fakultät/Studiengang/Lehrstuhl/Professur anders, was mich auch nicht wirkich überrascht hatte. In meinem Fall habe ich trotz der angetretenen Rechte das Okay zur Veröffentlichung bekommen, solange es in "einem Gewissen Rahmen" bleibt. Also ziemlich schwammig das Ganze, explizit genehmigt wurde mir jedoch die Veröffentlichung bei hausarbeiten.de und ähnlichen Seiten. Da ich es mit meiner DA vermutlich nicht in irgendwelche Bestseller-Listen schaffen werde (falls es überhaupt jemand runterladen wird), scheint das also noch okay zu sein. Ich musste allerdings jegliche Hinweise auf die TU und/oder betreuende Personen aus der Arbeit entfernen.
Ich hatte mich vorher auch mal bei ein paar Jurastudenten umgehört, die waren der gleichen Meinung wie Iggi.
Dieser Beitrag wurde von bluemulti: 24 Nov 2008, 14:19 bearbeitet
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Just because I don't care, doesn't mean I don't understand.
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