In meiner Mailbox fand sich vorhin das:
Zitat(Informatik-FSR)
Hallo Welt,
mit dem in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes gilt von nun an, dass alle Anträge für 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig sind.
Somit gilt die alte Regelung, dass WH2s nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" gewährt werden, NICHT mehr.
Diese neue Regelung gilt für alle gerade laufenden und neu eingehenden Anträgen auf Genehmigung einer 2. Wiederholungsprüfung.
Bei weiteren Fragen und/oder Hinweisen, meldet euch einfach bei der studentischen Studienberatung und/oder uns.
Viele Grüße
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Nico Hoffmann
Fachschaftsrat Informatik
www.ifsr.de
Das wäre ja ein Ding.

Kennt sich vielleicht jemand von euch soweit damit aus, diese Aussage irgendwie belegen zu können?