Zitat(abadd0n @ 23 Mar 2009, 12:19)
Es geht weiter..:
OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber, so ist heute zu lesen. Die ausführliche
Begründung habe ich zwar nicht gelesen, aber klingt trotzdem erstmal gut:

Ich hab's gelesen, da ich mit Juristerei nicht viel am Hut habe werde ich mich aber hüten da groß was zusammen zu fassen. Es stehen aber eine Menge Dinge abseits dessen was man bei heise&co. findet drin. Für Forenbetreiber (aber auch andere Webseitenbetreiber) definitiv lesenswert.
Im Gedächtnis geblieben ist mir allerdings der folgende Abschnitt (den ich interessanterweise nirgends sonst erwähnt gesehen habe):
Zitat
Hinsichtlich des Freistellungsantrags behauptet der Beklagte nunmehr noch, dass der Kläger ihm gegenüber geäußert habe, er gehe mit den Abmahnungen kein finanzielles Risiko ein (Beweis: Parteivernehmung des Beklagten). In den Fällen, in denen der Kläger die Kosten gemäß RVG selbst tragen müsse, sei er gemäß einer entsprechenden ,ggf. stillschweigend getroffenen Abrede nicht in jedem Fall zur Bezahlung seines Prozessbevollmächtigten nach dem RVG verpflichtet (Zeugnis der Rechtsanwälte Albrecht und Bischoff, Parteivernehmung des Klägers). Tatsächlich sei es wohl so, dass dem Kläger in den Fällen, in denen die Abgemahnten die Abmahnkosten nicht oder nur teilweise erstatteten, keine Rechnung erteilt worden sei und er auch nichts bezahlt habe (Zeugnis wie vor).
Sagt viel aus über die "Abmahnindustrie"...
Dieser Beitrag wurde von Polygon: 23 Mar 2009, 14:35 bearbeitet