Zitat(Bambi @ 27 Jan 2009, 01:56)
Wann steht es eigentlich fest, welche Parteien antreten dürfen?
Also, erstmal dürfen alle Parteien, die seit der letzten Wahl mit mindestens 5 Abgeordneten im Bundestag oder einem der Landtage sitzen an der Wahl teilnehmen. Andere Parteien dürfen dies nur, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft spätestens am 72. Tag vor der Wahl festgestellt hat. Sie müssen dann noch bis zum 66. Tag vor der Wahl ihre Kreiswahlvorschläge, welche von min 200 Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis unterschrieben sein müssen, und ihre Landeslisten, welche von min. 1/1000 (höchstens aber 2000) der Wahlberechtigten eines Bundeslandes unterschrieben sein müssen, abgeben. Diese Parteien sind also, anders als die zuerst genannten, nur in den Wahlkreisen und Bundesländern wählbar, in denen sie diese Unterschriftenlisten füllen konnten. Soweit ich mich erinnern kann, habe ich z.B. mal meine Unterschrift für die APPD gegeben.
Um auf deine Frage zurück zu kommen, es sind derzeit nur CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne, LINKE, NPD, DVU und Freie Wähler wählbar. Eine vollständige List wird es aber auch erst am 66. Tag vor der Wahl geben. Bei der Wahl 2005 haben beispielsweise in den einzelnen Wahlkreisen und Bundesländern insgesamt 23 weitere Parteien teilgenommen.
@FoxXx: Die Grauen Panther gibt es leider nicht mehr. Die Partei hatte sich mit Scheinseminaren Förderung vom Staat erschlichen und musste 8,5 Mill. EUR zurückzahlen. In ihrer Nachfolge sind zwei ähnliche Parteien entstanden, die es aber bisher nicht schaffen konnten, sich zusammen zu schließen.
Dieser Beitrag wurde von Lazerus: 27 Jan 2009, 12:25 bearbeitet