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Sehr geehrte Damen und Herren, die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte. „Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Rechtsextremist Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen.Es ist auch nicht zu akzeptieren, daß ein Einzelner über ein Wort bestimmt, welches seit Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert ist. Es ist weiterhin davon auszugehen, daß Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Nutzer des Begriffes zu verklagen und damit an deren Daten zu gelangen. Ich hoffe, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken. Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
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Gewohnheit ist auch nur ein faules Schwein.
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